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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 325/2022 vom 05.05.2022
Elektromobilität: 10 Millionen Euro für Schnellladeprojekte
Um den Ausbau der öffentlich zugänglichen Schnellladeinfrastruktur zu unterstützen, stellt das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIDE) im Rahmen eines ersten Förderaufrufs zehn Millionen Euro zur Verfügung. Gefördert werden öffentliche Schnellladepunkte mit einer Ladeleistung von mehr als 50 Kilowatt (kW) mit bis zu 10.000 Euro. Schnellladepunkte mit mehr als 100 Kilowatt Ladeleistung können pro Ladepunkt mit bis zu 20.000 Euro gefördert werden. Zudem sind die erforderlichen Netzanschlüsse und die Kombination aus Netzanschluss und Pufferspeicher ebenfalls förderfähig.
Mit dem Förderaufruf stellt das Land Nordrhein-Westfalen sicher, dass dort Schnellladeeinrichtungen entstehen, wo die Bürgerinnen und Bürger sich ohnehin länger aufhalten und ihr E-Fahrzeug abstellen, wie etwa beim Einkaufen, Sport oder bei Kulturveranstaltungen. Der Ausbau der öffentlich zugänglichen Schnellladepunkte ermöglicht den Fahrerinnen und Fahrern von Elektrofahrzeugen das schnelle sowie bequeme Laden in alltäglichen Situationen.
Bereits Anfang April hatte das Land Nordrhein-Westfalen eine Neufassung der Förderrichtlinie „progres.nrw – Emissionsarme Mobilität“ veröffentlicht. Die Förderung „Emissionsarme Mobilität“ richtet sich dabei an Privatpersonen, Unternehmen sowie Kommunen und ermöglicht die Umsetzung von nicht öffentlichen, betrieblichen oder kleineren öffentlichen Ladeinfrastrukturprojekten. Mit der neuen Förderrichtlinie zum Ausbau von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in NRW sollen vor allem diejenigen unterstützt werden, die den Aufbau mehrerer Schnelladesäulen bzw. von größeren Schnelllade-Hubs planen.
Weitere Informationen sind unter folgenden Links abrufbar:
220429-richtlinie-ladeinfrastruktur-nrw-2022.pdf
https://www.elektromobilitaet.nrw/
Az.: 33.0-003/002