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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 217/2015 vom 06.03.2015
Elektromobilitätsgesetz beschlossen
Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge (Elektromobilitätsgesetz — EmoG — Drucksache 18/3418) beschlossen. Dieses Gesetz ermöglicht es Kommunen, Elektrofahrzeuge im Straßenverkehr zu privilegieren, um deren Nutzung zu fördern. Bevorrechtigungen sind demnach möglich für das Parken auf öffentlichen Straßen oder Wegen, bei der Nutzung von zweckgebundenen öffentlichen Straßen oder Wegen oder Teilen davon wie etwa Busspuren, durch Ausnahmen von Zufahrtbeschränkungen oder Durchfahrtverboten und im Hinblick auf Gebühren für das Parken auf öffentlichen Straßen oder Wegen.
Der Bundestag erweiterte den Kreis der privilegierten Fahrzeuge, indem auch elektrisch betriebene Gütertransportfahrzeuge, etwa für die Anlieferung in Städten, einbezogen werden. Das Gesetz ermächtigt auch zur Einführung einer Kennzeichnung von privilegierten Elektrofahrzeugen sowie für die Einführung von Bevorrechtigungen für Elektrofahrzeuge in der Straßenverkehrsordnung.
Az.: III/1 154-50