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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 33/1999 vom 05.01.1999
Elektronikschrott-Verordnung: Anwort von Ministerin Höhn
Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände hatte sich zur Elektronikschrott-Verordnung mit Schreiben vom 24.08.1998 an die Ministerin für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen, Frau Bärbel Höhn, gewandt. In diesem Schreiben (sh. hierzu die Mitt. des NWStGB 1998, Nr. 556, S. 307 f.) hatten die kommunalen Spitzenverbände Nordrhein-Westfalen nochmals eingefordert, eine umfassende Elektronikschrott-Verordnung auf den Weg zu bringen, die nicht nur die Informationstechnik-Altgeräte erfaßt, sondern auch die sog. weiße Ware (z.B. Waschmaschinen, Geschirrspüler, Elektroherde) und braune Ware (Fernseher, CD-Player usw.).
In ihrem Antwortschreiben teilt Frau Ministerin Höhn nunmehr folgendes mit:
"Die von Ihnen vorgetragene Kritik, die sich insbesondere auf den begrenzten Anwendungsbereich der Verordnung, sowie die vorgesehenen Regelungen zur Kostentragung, die auch die Kommunen belasten, bezieht, teilt mein Haus in vollem Umfang.
Zwischenzeitlich hat die neue Bundesregierung ihre Arbeit aufgenommen. Ich darf darauf hinweisen, daß die Koalitionsvereinbarung die Aussage enthält, daß neben anderen Maßnahmen eine sinnvolle Regelung für den gesamten Bereich des Elektronikschrotts erarbeitet wird. Mein Haus arbeitet derzeit daran, den vorgelegten Entwurf entsprechend zu erweitern und zu verändern. Ziel ist es, über den Bundesrat die vorliegende Verordnung so zu verändern, daß eine umfassende Regelung für die Rücknahme und Verwertung von Elektronikschrott getroffen wird. Die von Ihnen vorgetragenen Kritikpunkte und Anregungen werden in diese Überlegungen mit einbezogen."
Die Geschäftsstelle weist ergänzend darauf hin, daß in den Mitteilungen des NWStGB 1998, Nr. 640, S. 359 f. der Inhalt der Koalitionsvereinbarung zwischen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen auf der Bundesebene im Bereich des Umweltschutzes dargestellt worden ist:
Az.: II/2 32-18