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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 17/1996 vom 05.01.1996
Elektronikschrotterfassung und -verwertung
Der Geschäftsstelle ist zur Kenntnis gelangt, daß Kommunen im Rahmen der Erfassung und Verwertung von ausgedienten Elektronikgeräten auch kommunale Betriebe für die Sortierung, Zerlegung und Verwertung der Altelektronikgeräte eingebunden haben, in denen u.a. ABM-Kräfte oder behinderte Menschen wieder einen Arbeitsplatz gefunden haben. Im Rahmen der Diskussion um den Erlaß einer "schlanken" Elektronikschrottverordnung, die sich zunächst nur auf die sog. Informationstechnik-Geräte ( z.B. Tisch-Computer, tragbare Computer, Computer-Monitore, Computer-Drucker, Schreibmaschinen, Telefaxgeräte usw. ) beschränken soll, ist in diesem Zusammenhang von Bedeutung, ob und inwieweit insbesondere unter der Federführung der Kommunen kommunale Zerlegungs- und Verwertungsbetriebe für Elektronikschrott aufgebaut worden sind. Hierbei geht es insbesondere darum, frühzeitig dafür Sorge tragen zu können, daß diese kommunalen Betriebe zur Verwertung von Altelektronikgeräten im Rahmen des geplanten Erlasses einer "schlanken" ElektronikschrottV Berücksichtigung finden können. Vor diesem Hintergrund bittet die Geschäftsstelle die Mitgliedsstädte- und gemeinden, die mit der Elektronikschrotterfassung bereits begonnen haben um Mitteilung, ob die erfaßten Elektronikaltgeräte im Rahmen kommunaler Betriebe sortiert, zerlegt und verwertet werden.
Az.: IV/2 32-17 qu/mu