Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 584/2023 vom 14.09.2023

Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) für Notfallsanitäter/innen

Angehörige von Heilberufen sollen patientenbezogen Zugriff auf die Anwendungen der Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen erhalten. Die Telematikinfrastruktur umfasst u. a. die elektronische Patientenakte, das elektronische Rezept und die elektronischen Notfalldaten, d. h. die medizinischen Daten, die für die Notfallversorgung erforderlich sein können. Die Nutzung dieser Anwendungen erfolgt in Verbindung mit der elektronischen Gesundheitskarte der Versicherten.

Möglich wird der Zugriff auf die Anwendungen der Telematikinfrastruktur an einem entsprechenden Kartenlesegerät durch den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA).

Der eHBA ist eine personenbezogene Chipkarte im Scheckkartenformat. Er dient der persönlichen Authentifizierung der Heilberufler an einem Kartenlesegerät („eHealth-Kartenterminal“). Mit dem eHBA weisen sich Heilberufler in der Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen elektronisch aus.

Der eHBA ermöglicht es, über ein Kartenlesegerät patientenbezogen auf die Anwendungen der Telematikinfrastruktur zuzugreifen. Darüber hinaus können mit dem eHBA Dokumente mittels einer qualifizierten elektronischen Signatur rechtssicher digital unterschrieben werden.

Ärztliches Fachpersonal, Apotheker/innen sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten erhalten ihre eHBA über deren Kammern. Das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) ist für diejenigen Heilberufler zuständig, die nicht über eigene Körperschaften verfügen, denen die Aufgabe der Ausgabe von eHBA gesetzlich zugewiesen wurde. So werden eHBA z. B. an Pflegefachkräfte, Hebammen, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten sowie Notfallsanitäter/innen bundesweit zentral vom eGBR herausgegeben. Darüber hinaus wird das eGBR zukünftig auch Angehörigen weiterer Gesundheitsfachberufe den Erhalt eines eHBA ermöglichen.

Als gemeinsame Stelle der Bundesländer ist das eGBR bei der Bezirksregierung Münster in Nordrhein-Westfalen angesiedelt. Im Rahmen des Ausgabeverfahrens arbeitet das eGBR mit verschiedenen Behörden und sonstigen Stellen im gesamten Bundesgebiet zusammen, die die Berufserlaubnis der Heilberufler bestätigen können.

Die Antragstellung und die weitere Bearbeitung erfolgt im Rahmen der Umsetzung des Online-Zugangs-Gesetzes (OZG) ausschließlich online. Für die Antragstellung im NRW Serviceportal wird die Berufserlaubnisurkunde in digitaler Form (z. B. als Foto oder PDF) benötigt.

Für die Anmeldung im NRW Serviceportal können Antragsteller/innen sich dort entweder ein Servicekonto einrichten, sich mit der Online-Ausweisfunktion ihres Ausweisdokuments authentifizieren oder ihre BundID verwenden. Alle Angaben im Antrag oder der Erklärung beziehen sich auf diejenige Person, für die der Antrag gestellt oder die Erklärung abgegeben wird.

Das eGBR leitet den Antrag auf Herausgabe eines eHBA umgehend an die Stelle weiter, die die Berufserlaubnis erteilt hat bzw. bestätigen kann. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten die Antragsteller/innen vom eGBR eine Vorgangsnummer. Mit dieser Vorgangsnummer kann der eHBA bei einem Vertrauensdiensteanbieter bestellt werden.

Im Rahmen eines marktoffenen Modells können Antragsteller/innen selbst unter den zugelassenen Vertrauensdiensteanbietern denjenigen auswählen, der den eHBA produziert. Der Vertrauensdiensteanbieter wird bereits im Rahmen der Antragstellung beim eGBR ausgewählt. Nach der Bestellung fragt der Vertrauensdiensteanbieter die Berechtigung zum Erhalt eines eHBA mit der angegebenen Vorgangsnummer beim eGBR ab.

Derzeit erhebt das eGBR noch keine Gebühren. Der Vertrauensdiensteanbieter berechnet der antragstellenden Person jedoch Gebühren für die Produktion des eHBA und die Bereitstellung der damit verbundenen Dienstleistung. Die Höhe dieser Gebühren ist den auf der Homepage des eGBR (www.egbr.de) verlinkten Produktinformationen zu entnehmen.

Weitere Informationen zu rechtlichen Rahmenbedingungen, zur Antragstellung beim eGBR und Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) finden sich ebenfalls auf Homepage des eGBR (www.egbr.de). Unter der Rubrik „Anträge“ gelangt man direkt zum Antragsformular im NRW Serviceportal. Das Antragsformular für Notfallsanitäter/innen soll in Kürze beim Serviceportal NRW verfügbar sein.

Az.: 15.2.15-001/003

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