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Mitteilungen - Digitalisierung
StGB NRW-Mitteilung 587/2003 vom 10.07.2003
Elektronisches Lastschriftverfahren mit weniger Risiko
Die Gemeinsame Kommunale Datenzentrale Recklinghausen (www.gkd-re.de) bietet seit kurzem auch Kommunen außerhalb des Verbandsgebiets ein Verfahren zur Elektronischen Lastschrift für Behörden (ELBe) an. Bemerkenswert daran ist, dass durch eine (kostenpflichtige) Zusatzvereinbarung mit dem kooperierenden Kreditinstitut eine Ausfallversicherung geschlossen werden kann. Damit verringert sich im e-Government-Bereich das Risiko der Gebührenerhebung.
Das Verfahren ist wie folgt umgesetzt:
- ELBe nimmt über das Internet Zahlungsdaten aus beliebigen Web-Anwendungen via HTTPS-Protokoll entgegen - rund um die Uhr, 7 Tage in der Woche.
- ELBe prüft Bankleitzahlen und Kontonummern auf Plausibilität und sammelt die Lastschriften.
- ELBe schreibt bei einem Buchungslauf alle gesammelten Lastschriften in eine Datei und überträgt sie online zur Weiterverarbeitung an den Sparkassen-Informatikverband.
- ELBe erstellt parallel zum Aufbau der Buchungssätze ein Protokoll, das alle Buchungen einzeln und summiert nach Fachverfahren auflistet.
- Das Partner-Kreditinstitut der GKDzieht pro Verwaltung die Lastschriften ein und überweist den Gesamtbetrag an die jeweilige Gemeindekasse.
- Das Konto der Gemeindekasse kann sich bei jedem beliebigen Kreditinstitut befinden. Gegen besondere Vergütung kann eine Zahlungseingangs-Garantie vereinbart werden.
- Die Gemeindekasse ordnet den eingegangenen Betrag den aus dem vorliegenden Buchungsprotokoll ersichtlichen Haushaltsstellen zu und verbucht die Eingänge dort in einer Summe.
Die Kosten belaufen sich für eine Kommune außerhalb des Verbandsgebiets auf einmalig Euro 600,-, für je 5.000 Lastschriften pauschal Euro 100,- und pro Lastschrift zusätzlich Euro 0,10.
Eine Übersicht über für Kommunen interessante Zahlungsverfahren für das e-Government nebst einer Bewertung befindet sich in der am 23.07.03 erscheinenden Dokumentation des StGB NRW zum Gemeinschaftsprojekt e-Government NRW.
Az.: G/3 830-00