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Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit
StGB NRW-Mitteilung 360/1997 vom 20.07.1997
Elternbeiträge nach Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK)
Erlasse des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 28.08.1996 Az: IV A 2 - 6001.22 vom 11.06.1997
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen gibt mit Erlaß vom 11.06.1997 folgendes bekannt:
"Mit Bezugserlaß habe ich Sie über die Rechtsprechung des OVG Münster unterrichtet, wonach das Erziehungsgeld nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz eine öffentliche Leistung zur Deckung des Lebensunterhaltes im Sinne des § 17 Abs. 4 GTK und daher als Einkommen zu berücksichtigen ist.
Im Ergebnis entspricht die Berücksichtigung des Erziehungsgeldes als Einkommen nicht den Intentionen des GTK. Aus diesem Grunde ist beabsichtigt, in § 17 GTK klarzustellen, daß das Erziehungsgeld ebenso wie das Kindergeld dem Einkommen nicht hinzuzurechnen ist.
In Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden Nordrhein-Westfalen bitte ich, den Jugendämtern Ihren Landesteils im Vorgriff auf eine beabsichtigte gesetzliche Regelung bereits jetzt den Verzicht auf die Berücksichtigung des Erziehungsgeldes als Einkommen zu empfehlen."
Az.: II 711-2