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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 657/2017 vom 06.10.2017
Empfehlungen für eine Politik zugunsten ländlicher Räume
Der Sachverständigenrat Ländliche Entwicklung (SRLE) hat unter dem Titel „Weiterentwicklung der Politik für ländliche Räume in der 19. Legislaturperiode“ acht Kernempfehlungen für eine zukünftige Politik für ländliche Räume an den Bund formuliert. Diese zielen darauf, ländliche Räume in der nächsten Legislaturperiode verstärkt in den Blick der Bundespolitik zu nehmen. So empfiehlt das Gremium dem Bund, eine klare Zuständigkeit für die Bündelung aller wesentlichen Belange, die ländliche Räume auf Bundesebene betreffen, zu schaffen. Dafür biete sich zum Beispiel ein „Bundesministerium für Ländliche Räume, Ernährung und Landwirtschaft“ an.
Ein besonderer Fokus sollte auf die Wirtschaftskraft und Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen gelegt werden. Um Deutschlands ländliche Räume als Wirtschaftsstandort voranzubringen, empfehlen die Sachverständigen unter anderem Deregulierung und den Abbau von Standards insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen. Zudem sollte die Erweiterung der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) hin zu einer finanziell gestärkten Gemeinschaftsaufgabe Ländliche Entwicklung, die in der letzten Legislaturperiode nicht umgesetzt wurde, weiter betrieben werden.
Digitalisierungsstrategie
Zudem sprechen sich die SRLE-Mitglieder für eine nationale Digitalisierungsstrategie für ländliche Räume aus. Die Digitalisierung setzt das Vorhandensein der bestimmenden Basisinfrastruktur der Zukunft, breitbandige Datenleitungen, voraus. Ihre Verfügbarkeit bestimmt die Standortqualität von Unternehmen, deren Mehrheit in ländlichen Räumen angesiedelt ist, ebenso, wie die Attraktivität als Wohnstandort.
Ohne die Menschen am Ort kann auch eine noch so engagierte Politik wenig bewirken. Bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement sowie ein gesundes Vereinsleben sind die Stützen funktionsfähiger ländlicher Räume. Dem tragen auch die Sachverständigen Rechnung, indem sie eine weitere Verbesserung der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements empfehlen.
Hintergrund
Zur Optimierung der Politik für die ländlichen Räume hat das BMEL in den vergangenen Jahren einige Änderungen vorgenommen. So hat es Strukturen geschaffen, welche die Zusammenarbeit und Koordinierung der Ministerien verbessern sollten, beispielsweise auf Ebene der Parlamentarischen Staatssekretäre der „Arbeitsstab Ländliche Entwicklung“. Jüngst wurde darüber hinaus im BMEL erstmals eine eigenständige Abteilung für Ländliche Räume geschaffen.
Das Ministerium hat zudem die Fördermöglichkeiten für ländliche Räume ausgebaut (u. a. wurde die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ in Richtung der Dorfentwicklung modernisiert und um Infrastrukturfördermöglichkeiten ergänzt). Zudem wurde die modellhafte Erprobung von Projekten ausgedehnt (das 2015 mit zehn Millionen Euro gestartete Bundesprogramm Ländliche Entwicklung (BULE) wurde auf 55 Millionen Euro aufgestockt).
Teil der Strategie der Einbindung des Sachverstandes vor Ort war auch die Berufung des Sachverständigenrats Ländliche Entwicklung; er setzt sich aus zwölf Persönlichkeiten zusammen, die aufgrund ihrer ehrenamtlichen beziehungsweise beruflichen Tätigkeiten oder Funktion über besondere Erfahrungen mit Blick auf die Entwicklung ländlicher Regionen verfügen. Der DStGB ist durch die Berufung seines Hauptgeschäftsführers Dr. Gerd Landsberg vertreten. Die Experten begleiten die Politik des BMEL im Bereich der ländlichen Entwicklung und geben Stellungnahmen, Einschätzungen und Empfehlungen ab. Mit der Stellungnahme "Weiterentwicklung der Politik für ländliche Räume in der 19. Legislaturperiode" hat der SRLE seine nunmehr dritte Stellungnahme vorgelegt.
Die Stellungnahme des SRLE „Weiterentwicklung der Politik für ländliche Räume in der 19. Legislaturperiode“ kann im Internet unter www.bmel.de aufgerufen werden.
Az.: 30.1.1-001/001