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StGB NRW-Mitteilung 783/2016 vom 29.11.2016
Ende 2015 rund 2,1 Mio. Menschen in NRW in sozialer Mindestsicherung
Ende 2015 erhielten rund 2,1 Millionen Menschen in Nordrhein-Westfalen Leistungen der sozialen Mindestsicherung; das waren neun Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als amtliche Statistikstelle des Landes mitteilt, waren damit zwölf Prozent der Menschen an Rhein und Ruhr auf existenzsichernde finanzielle Hilfen des Staates angewiesen. Ein Jahr zuvor hatten mit 1,96 Millionen noch 11,1 Prozent der Einwohner entsprechende Hilfen bezogen.
Bei den Minderjährigen fiel der Anteil derer, die auf Mindestsicherungsleistungen angewiesen waren, mit 19,7 Prozent zum Jahresende 2015 überdurchschnittlich aus. Ein Jahr zuvor lag die Mindestsicherungsquote der Minderjährigen bei 18,0 Prozent. Die Gesamtregeleistung nach dem Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) war mit rund 1,6 Millionen Hilfeempfängern (+1,9 Prozent gegenüber 2014) auch im vergangenen Jahr die mit Abstand am häufigsten in Anspruch genommene Mindestsicherungsleistung in Nordrhein-Westfalen.
268 000 Personen (+2,1 Prozent) erhielten Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung. Mit Regeleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wurden 224 000 Menschen unterstützt. Diese Gruppe ist im Vergleich zum Vorjahr mit einem Plus in Höhe von 159,5 Prozent am stärksten gewachsen. Des Weiteren erhielten rund 39 000 Personen (+8,1 Prozent) Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen.
Die höchsten Mindestsicherungsquoten ermittelten die Statistiker in den Städten Gelsenkirchen (22,1 Prozent) und Essen (18,0 Prozent). In diesen Städten waren mehr als ein Drittel der Minderjährigen auf Mindestsicherungsleistungen angewiesen (Gelsenkirchen: 39,1 Prozent, Essen: 33,2 Prozent). Die niedrigste Mindestsicherungsquote aller 396 Städte und Gemeinden NRWs wies die Gemeinde Schöppingen im Kreis Borken auf. Hier waren 2,6 Prozent der Einwohner und 3,2 Prozent der Minderjährigen auf Mindestsicherungsleistungen angewiesen.
Methodischer Hinweis: Im April 2016 wurde das bisherige Zähl- und Gültigkeitskonzept der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II durch die Bundesagentur für Arbeit rückwirkend ab Einführung der Statistik im Jahr 2005 revidiert. Bei den hier verwendeten Daten zu den Regelleistungen nach dem SGB II handelt es sich um Daten nach der Revision 2016. (Quelle: IT.NRW)
Az.: 37.0.1.1