Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit
StGB NRW-Mitteilung 404/2019 vom 15.07.2019
Weniger Empfänger/innen von Hilfe zum Lebensunterhalt
Ende 2018 bezogen in Nordrhein-Westfalen 93.131 Personen Leistungen in Form von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII). Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 3.606 bzw. 3,7 Prozent weniger Empfänger/-innen als ein Jahr zuvor.
Ende letzten Jahres erhielten in Nordrhein-Westfalen nahezu so viele Frauen (46,1 Prozent) wie Männer (53,9 Prozent) laufende Hilfe zum Lebensunterhalt. 90,4 Prozent der Empfänger besaßen die deutsche Staatsbürgerschaft. Fast zwei Drittel (63,6 Prozent) der Leistungsempfänger lebten Ende 2018 in Einrichtungen (z. B. Wohn- oder Pflegeheime). Für diesen Personenkreis wird die Hilfe in der Regel ergänzend zu anderen gewährten Leistungen gezahlt. Mit durchschnittlich 56 Jahren waren die Leistungsbezieher in Einrichtungen im Schnitt 13 Jahre älter als jene, die außerhalb von Einrichtungen untergebracht waren(43 Jahre).
Wie die Statistiker weiter mitteilen, haben beispielsweise Erwerbsunfähige auf Zeit, Vorruheständler mit niedriger Rente oder längerfristig Erkrankte Anspruch auf laufende Hilfe zum Lebensunterhalt. Diese Leistung soll vor allem den Grundbedarf an Nahrung, Kleidung, Unterkunft und Heizung decken. Personen, die in stationären Einrichtungen untergebracht sind, können neben Maßnahme bezogenen Leistungen wie z. B. Hilfe zur Pflege oder Eingliederungshilfe für behinderte Menschen auch Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten. Dieser sog. weitere notwendige Lebensunterhalt, wird insbesondere in Form von Kleiderbeihilfen oder Barbeträgen (Taschengeld) zur freien Verfügung geleistet. (Quelle: IT.NRW)
Az.: 37.0.5.6.4-001/001