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StGB NRW-Mitteilung 392/2024 vom 04.06.2024
Ende 2023 erhielten knapp vier Prozent mehr Menschen Grundsicherung im Alter als ein Jahr zuvor
Ende 2023 war die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen der Grundsicherung im Alter nach dem 4. Kapitel des zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) mit 184 205 Menschen um 6 820 höher als ein Jahr zuvor (+3,8 Prozent). Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, ist damit die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger das dritte Jahr in Folge gestiegen.
Wie auch im Vorjahr ist der Anstieg größtenteils auf den Zuwachs der Empfängerinnen und Empfänger mit nicht deutscher Staatsangehörigkeit (+8,6 Prozent) und hier besonders auf die gestiegene Zahl der Anspruchsberechtigten aus der Ukraine zurückzuführen (+18,6 Prozent). Ende 2023 erhielten 18 865 Ukrainerinnen und Ukrainer Grundsicherung im Alter – das waren 2 955 Personen mehr als zum Jahresende 2022. Insgesamt bezogen 63 465 Menschen mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit 2023 in NRW-Leistungen im Rahmen der Grundsicherung im Alter.
Auch die Zahl der Deutschen mit Bezug von Grundsicherung im Alter in NRW ist zum Jahresende 2023 erneut gestiegen (+1,5 Prozent gegenüber 2022), wobei der Anstieg bei den Männern mit +3,2 Prozent deutlich höher ausfiel als bei den Frauen mit +0,2 Prozent.
Auch bei den Nichtdeutschen ist die Zahl der Empfänger von Grundsicherung im Alter 2023 deutlicher gestiegen (+9,5 Prozent) als die der Empfängerinnen (+8,1 Prozent). Dennoch beziehen nach wie vor insgesamt mehr Frauen als Männer Grundsicherung im Alter. Der Frauenanteil lag Ende 2023 bei 58,3 Prozent (2022: 58,8 Prozent).
Neben der Grundsicherung im Alter regelt das 4. Kapitel des SGB XII auch die Grundsicherung aufgrund einer dauerhaften vollen Erwerbsminderung. 125 445 Personen erhielten diese Art der Leistung zum Jahresende 2023 (?2,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr). Bei der Grundsicherung aufgrund einer Erwerbsminderung waren die Männer mit 55,8 Prozent in der Überzahl (2022: 55,7 Prozent).
Insgesamt erhielten zum 31.12.2023 in Nordrhein-Westfalen 309 650 Menschen Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII (2022: 306 015). Leistungsberechtigt sind Erwachsene, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sicherstellen können und entweder dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder die Altersgrenze nach §41 Absatz 2 SGB XII erreicht haben. Diese liegt für Personen, die vor dem Jahr 1947 geboren sind bei 65 Jahren. Für Personen, die 1947 oder später geboren wurden, wird die Altersgrenze seit dem Jahr 2012 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Im Dezember 2023 lag sie bei 66 Jahren. Seit 1. Juni 2022 haben Geflüchtete aus der Ukraine, die diese Voraussetzungen erfüllen, Anspruch auf diese Leistungen nach dem (SGB XII) anstatt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
(Quelle: IT.NRW)
Az.: 37.0.5.4.6-001/001