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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 746/2023 vom 29.11.2023
Ende der Energiepreisbremsen voraussichtlich zum Jahreswechsel
Bundeskanzler Olaf Scholz hat sich am Dienstag, 28. November 2023, im Rahmen einer Regierungserklärung zur gegenwärtigen Haushaltslage geäußert. Im Anschluss fand eine rund zweistündige Aussprache im Parlament statt. Die Beratungen über den Haushalt 2024 wurden nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum KTF ausgesetzt. Für das laufende Jahr hat das Kabinett einen Nachtraghaushalt vorgelegt, der aber noch der Zustimmung des Bundestags bedarf.
Als unmittelbare Konsequenz aus dem BVerG-Urteil werden die Gas- und Strompreisbremsen zum Jahreswechsel enden, so Scholz in seiner Regierungserklärung. Die Preisbremsen wurden bisher aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) finanziert, der nun auf eine neue Grundlage gestellt wird. Vorgesehen ist, dass der WSF Ende 2023 und damit früher als geplant geschlossen wird.
Scholz sagte im Bundestag, das Verfassungsgerichtsurteil habe eine neue Realität geschaffen. Diese gelte für die Bundesregierung ebenso wie für alle gegenwärtigen und zukünftigen Regierungen im Bund und in den Ländern. Sie mache es schwieriger, wichtige und weithin geteilte Ziele für das Land zu erreichen. Trotzdem werde die Regierung an einer Modernisierung Deutschlands festhalten.
Az.: 28.6.9-005/004