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StGB NRW-Mitteilung 261/1998 vom 20.05.1998
Energieeinsparung in Hallen- und Freibädern
Statistische Erhebungen der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen zeigen, daß in öffentlichen Bädern die Energiekosten mit einem Anteil von immerhin etwa 30 % den zweitgrößten Kostenblock hinter den Personalkosten darstellen. Unter verschiedenen Gebäudetypen wie Wohn-, Geschäfts-, Büro-, Sport- und sonstigen Nutzgebäuden weisen Hallen- und Freibäder den höchsten spezifischen Energiebedarf auf.
Entsprechend beachtenswert sind in der Regel auch die vorhandenen Energie- und Kosteneinsparpotentiale bei den rd. 7.900 öffentlichen Hallen- und Freibädern in der Bundesrepublik Deutschland.
Die Energieagentur NRW hat - entsprechend ihrem Auftrag durch das Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr - eine Broschüre mit Hilfestellungen zur Ausnutzung existenter Einsparpotentiale erstellt. Erläutert werden verschiedenste Maßnahmen, die eine möglichst rationelle, wirtschaftliche und ressourcenschonende Energieanwendung ermöglichen.
Die Broschüre kann kostenfrei unter folgenden Anschriften angefordert werden:
- Energieagentur NRW, Morianstraße 32, 42103 Wuppertal, Tel.: 0202/24552-0, Fax: 0202/24552-30;
- Energieagentur NRW, Bismarckstraße 142, 47057 Duisburg, Tel.: 0203/306-1260, Fax: 0203/306-1299.
Az.: IV/2 382-13