Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 161/2013 vom 26.02.2013

Energieeinsparungsverordnung und Energieeinsparungsgesetz novelliert

Am 06.02.2013 hat die Bundesregierung die Novellen der Energieeinsparungsverordnung (EnEV) und des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) beschlossen. Die Novelle der EnEV sieht vor, den Energiebedarf bei Neubauten in zwei Stufen zu senken, und zwar 2014 um 12,5 Prozent und im Jahr 2016 um weitere 12,5 Prozent. Für Bestandsgebäude ist keine Verschärfung geplant. Der Bundestag wird die Neuregelungen voraussichtlich vor der Sommerpause beschließen, so dass die Novellen Anfang 2014 in Kraft treten können. Die wesentlichen Änderungen sind  im Überblick wie folgt wiedergegeben:

Neubauten:

  • Zweistufige Erhöhung der Anforderungen:
    In den Jahren 2014 und 2016 soll jeweils eine Reduzierung des zulässigen Jahresprimärenergiebedarfs um 12,5 Prozent und des zulässigen Wärmedurchgangskoeffizienten der Gebäudehülle um durchschnittlich 10 Prozent stattfinden.

Bestandsgebäude

Die energetischen Anforderungen für Bestandsgebäude sollen nicht verschärft werden. Es sollen neue Anforderungen an Energieausweise gelten, wodurch die EU-Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Richtlinie 2012/31/EU) umgesetzt wird. Im Einzelnen ist bei Energieausweisen folgendes zu beachten:

  • Pflicht zur Angabe energetischer Kennwerte in Immobilienanzeigen.
  • Pflicht zur Vorlage des Energieausweises gegenüber potenziellen Käufern oder Mietern (bei Besichtigung des Kauf- oder Mietobjektes) und Pflicht zur Übergabe des Energieausweises an den Käufer oder neuen Mieter
  • Stichprobenkontrollsystem für Energieausweise (Vollzug durch die Länder)
  • Stichprobenkontrollen bei Neubauten als bundesweiter Mindeststandard (Länder können darüber hinausgehende Anforderungen an die Überwachung stellen).

Anmerkung:

Im Interesse des Klimaschutzes und der Energieeinsparung ist eine Verbesserung der Energieeffizienz notwendig. Bereits in der Vergangenheit haben die Kommunen für ihre Gebäude Energieausweise ausgestellt und öffentlich ausgehängt. Daher ist die Stärkung des Instrumentes des Energieausweises durch die Bundesregierung ein richtiger Schritt. Auf diese Weise können auch die Kräfte des Marktes für eine freiwillig verstärkte energetische Sanierung mobilisiert werden. Aus kommunaler Sicht ist zu begrüßen, dass im Bereich der Sanierung von Bestandsgebäuden von verschärften Anforderungen abgesehen wurde. Dies trägt der eingeschränkten finanziellen Leistungsfähigkeit der kommunalen Haushalte Rechnung.

Allerdings ist  bei den Neubauten zu fordern, dass die Anforderungen nur unter der Voraussetzung der Wirtschaftlichkeit verschärft werden sollten. Zudem sind die vorgesehenen Bestimmungen weiterzuentwickeln, damit ein höheres Maß an Transparenz und Effektivität erreicht werden kann. Um weitere Energieeinsparungspotenziale auszuschöpfen, muss die EnEV ferner durch Anreizsysteme und Energieberatungsstrukturen für die Gebäudeeigentümer und Nutzer ergänzt werden. Die kommunalen Mehrkosten, die etwa bei der praktischen Umsetzung des Energieausweises entstehen, bedürfen zudem eines Ausgleichs durch Bund und Länder.

Az.: II gr-ko

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