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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 200/2013 vom 25.03.2013
Energiegipfel zwischen Bund und Ländern
Der Energiegipfel zwischen Bund und Ländern am 21.03.2013 im Kanzleramt hat keine Einigung über die Vorschläge zu kurzfristigen Änderungen des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) ergeben.
Die Ergebnisse des Energiegipfels sind bescheiden ausgefallen und lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Keine rückwirkende Kürzung der Fördersätze im EEG
Bundeskanzlerin Merkel vereinbarte mit den Ministerpräsidenten der Länder, dass entgegen des ursprünglichen Vorschlags von den Bundesministern Altmaier und Rösler zur Strompreissicherung nicht nachträglich in die Förderung bestehender Anlagen Erneuerbarer Energien eingegriffen wird. Die Vorschläge sind zuvor auf erhebliche Kritik der Länder gestoßen. Eine Senkung der Stromsteuer um 25 Prozent, wie von SPD und Grünen geführten Ländern zuletzt gefordert, lehnte die Bundeskanzlerin mit der Begründung ab, dass für solche Entlastungen im Haushaltsplan 2014 kein Spielraum sei.
Übertragung der Zuständigkeit des Netzausbaus auf den Bund
Die Bundesländer bestätigten auf dem Treffen ihre Zusage, die Kompetenz zur Planfeststellung von länderübergreifenden Trassen vollständig auf die Bundesnetzagentur zu übertragen. Einer entsprechenden Verordnung wollen sie im Juni 2013 im Bundesrat zustimmen.
Weiteres Vorgehen/Positionierung
Unter Leitung von Kanzleramtsminister Pofalla sollen in einer Arbeitsgruppe bis Ende Mai 2013 weitere Gespräche mit den Ländern über kurzfristige Änderungen des EEG erfolgen. Es geht dabei weiterhin um eine stärkere Beteiligung energieintensiver Unternehmen an der EEG-Umlage und die künftige Gestaltung der Förderung von EEG-Neuanlagen.
Nach dem Scheitern kurzfristiger Reformen geht die Bundesregierung allerdings selbst nicht mehr davon aus, dass es noch vor der kommenden Bundestagswahl zu Reformen beim EEG kommen wird. Ungeachtet des Scheiterns einer Einigung über kurzfristige Änderungen durch die Einführung einer Strompreisbremse ist eine grundlegende Reform des EEG notwendig, um zu einer nachhaltigen Begrenzung der Stromkosten zu kommen. Diese muss sich an markwirtschaftlichen Instrumenten orientieren. Die Förderung für Erneuerbare Energien sollte davon abhängen, ob deren Standorte im Hinblick auf das vorhandene Netz sinnvoll ausgewählt und wirtschaftlich sind.
Az.: II/3 811-00/8