Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 385/2019 vom 04.07.2019

Energieleitungsausbaugesetz des Bundes in Kraft

Am 16. Mai 2019 wurde das Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus vom 13. Mai 2019 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 706 ff.) verkündet. Wie bereits in der Mitteilung Nr. 239 vom 20.05.2019 ausgeführt, ist wesentlicher Inhalt der gesetzlichen Änderungen die Vereinfachung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Neubau, Verstärkung und Optimierung von Stromleitungen.

Laut Bundeswirtschaftsministerium wird trotz dieser Verfahrensbeschleunigungen die Öffentlichkeit auch künftig frühzeitig und umfassend eingebunden. Von der Netzentwicklungsplanung bis zur Planfeststellung können sich die betroffenen Bürgerinnen und Bürger weiterhin mit ihren Belangen einbringen. Alle privaten und öffentlichen Belange werden an geeigneter Stelle geprüft und abgewogen. Auch die inhaltlichen Kriterien, die für die Zulassung der Stromleitungen geprüft werden, werden nicht geändert. Das hohe Schutz- und Vorsorgeniveau, etwa im Hinblick auf elektrische und magnetische Felder, bleibt daher unverändert erhalten.
Die Veröffentlichung des Gesetzes zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus im Bundesgesetzblatt findet sich im Internet unter www.bgbl.de (BGBl. Teil I, Nr. 19 vom 16.05.2019).

Az.: 28.6.12-001/006 we

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