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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 270/2010 vom 09.06.2010
Engagement der Sparkassenverbände bei der Schuldnerberatung
In Nordrhein-Westfalen gibt es rund 200 Schuldnerberatungsstellen, die als Beratungsstellen für Verbraucherinsolvenzen anerkannt sind. Die Schuldnerberatungsstellen in NRW nehmen eine wichtige sozialpolitische Aufgabe wahr, die auch im betrieblichen Interesse der Sparkassen liegt. Die Sparkassen- und Giroverbände stellen deshalb seit 1998 einen festen Jahresbetrag in Höhe von jährlich rd. 2,5 Mio. Euro als Mitfinanzierung für einen Fonds zur Verfügung. Die Mittel aus dem Schuldnerberatungsfonds werden im Verhältnis der Einwohner der kreisfreien Städte und Kreise im Verhältnis zur Gesamtzahl der Einwohner in Nordrhein-Westfalen verteilt. Maßgeblich ist dabei die Einwohnerzahl am 31. Dezember des vorletzten Jahres vor der Zuwendung. Die zu errechnenden einwohnerbezogenen Beträge werden dann auf Kreisebene auf die im Kreisgebiet tätigen Schuldnerberatungsstellen weiter verteilt.
Auf Anregung der kommunalen Spitzenverbände haben die Sparkassenverbände nun beschlossen, ihren Finanzierungsanteil auf 3 Mio. Euro jährlich ab dem Jahr 2011 aufzustocken, was sicherlich in diesen auch für Verbraucher wirtschaftlich schwierigen Zeiten ein wichtiges Signal darstellt.
Az.: IV 961-06