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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 406/2015 vom 08.06.2015
Engagierte "Wind-Kommunen" gesucht
Kommunen und Bürger als aktive Gestalter zu begreifen und in die Planungsprozesse lokaler Vorhaben einzubinden, darin liegt eine der zentralen politischen Herausforderungen bei der Umsetzung der Energiewende. Bürgerbeteiligung ist ein Grundprinzip der Kommunalpolitik. Deswegen setzt sich der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) dafür ein, dass immer mehr Bürgerinnen und Bürger nicht nur die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten der Beteiligung wahrnehmen, sondern die formellen Möglichkeiten der Teilhabe um informelle Ansätze und Methoden der Bürgerpartizipation ergänzt werden. In Kooperation mit Kommunen und kommunalen Unternehmen übernehmen engagierte private Akteure daher schon heute maßgeblich Verantwortung für die dezentrale Energieerzeugung und -versorgung in Deutschland.
Der DStGB unterstützt daher im Rahmen der notwendigen Dezentralität die „Energiewende von unten“ und sucht gemeinsam mit der Fachagentur Windenergie an Land (FA Wind) Vorreiterkommunen, die sich für eine proaktive Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen von Projekten zur Windenergienutzung stark machen. Dabei kann es auch um die Darstellung sogenannter „Mehrwertmodelle“ gehen, bei denen Kommunen gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern auch finanziell von der Errichtung und dem Betrieb der Windkraftanlage profitieren. Sollten Ihre Kommune zu den Städten und Gemeinden gehören, die partizipative Ansätze und Methoden in lokalen Windenergieprojekten angewandt haben und wertvolles Prozesswissen weitergeben möchte, werden Sie gebeten, ihren „Planungsfall“ der FA Wind vorzustellen.
Ziel dieses gemeinsamen Aufrufs ist es, den Erfahrungsaustausch zur Beteiligung an den Planungsprozessen zur Errichtung von Windenergieanlagen interkommunal anzuregen. Die interessantesten Beispiele werden voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2015 in einer Publikation sowie im Internet näher vorgestellt werden. Durch die öffentlichkeitswirksame Präsentation, die auch über den DStGB verbreitet wird, erfahren die jeweiligen Kommunen mit ihren vorbildlichen Projekten bundesweite Aufmerksamkeit. Dadurch wird Inspiration für andere Städte und Gemeinden herbeigeführt und somit ein wichtiger Beitrag zum Gelingen der Energiewende geleistet.
Kriterien für Good Practice
Voraussetzung für die Good Practice ist, dass sich die jeweilige Stadt oder Gemeinde für die Nutzung der Windenergie in ihrem Planungsgebiet engagiert und mit den anderen Akteuren in besonderem Maße die Ausgestaltung der örtlichen Planungsprozesse gefördert hat. Besonderes Augenmerk bei der Vorstellung kommunaler Good Practices liegt dabei unter anderem auf folgenden Kriterien:
- Akteursvielfalt im Planungsprozess
- Interkommunale Abstimmung
- Innovative Methoden bei den Beteiligungsprozessen (Bsp. „Mehrwertmodelle“)
- Fokussierung auf Lösungen
- Transparenz und Kommunikationsarbeit.
Diese Kriterien sind als Orientierungspunkte für die jeweilige Projektbeschreibung zu verstehen. Nicht alle Kriterien müssen gleichermaßen Ihr Projekt charakterisieren. Falls mindestens ein Kriterium besonders ausgeprägt, ist das Planungsbeispiel interessant. Bitte senden Sie bis 30. Juni 2015 den Erfahrungsbericht zu Ihrem Planungsbeispiel auf Grundlage des angefügten Steckbriefes. Er ist online abrufbar unter www.fachagentur-windenergie.de/fileadmin/files/Beteiligung/FA_Wind_Aufruf_Steckbrief_Windkommune_2015-05-12.pdf. Für Fragen, Anregungen und Hinweise steht Ihnen Bettina Bönisch (Tel.: 030 6449460-64, E-Mail: boenisch@fa-wind.de ) zur Verfügung.
Az.: II gr-ko