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Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport
StGB NRW-Mitteilung 377/2001 vom 20.06.2001
Englischlehrer in der Grundschule
Im Schuljahr 2003/2004 wird das Fach Englisch ab Klasse 3 in der Grundschule eingeführt. Um ausreichend Lehrer zur Verfügung stellen zu können, startet das Bildungsministerium eine Qualifizierungsoffensive. Ziel ist es zunächst, alle 3.700 Grundschulen mit einer Englischkraft zu versorgen. In einem weiteren Schritt ist vorgesehen, jeweils einen Lehrer pro Jahrgang 3 und 4 zur Verfügung zu stellen.
Zur Sicherung der Versorgung aller Schulen werden vom Land mehrere Wege beschritten:
- ca. 1300 Lehrerstellen werden zusätzlich geschaffen, um die Erweiterung der Stundentafel um zwei Wochenstunden Englisch abzudecken.
- Die Hochschulausbildung wird den neuen Anforderungen angepaßt: an allen Hochschulstandorten, die für das Lehramt der Primarstufe ausbilden, besteht bereits die Möglichkeit, eine Erweiterungsprüfung in Englisch abzulegen. Vom kommenden Wintersemester an wird ein grundständiges Studium Englisch für die Primarstufe möglich sein. Die ersten Studierenden werden im Wintersemester 2004/2005 ihren Abschluß machen.
- um die "Erstausstattung" der Schulen zum Schuljahr 2003/2004 zu sichern, werden Fortbildungen angeboten. Sie richten sich zum einen an 2.800 Lehrer an Grundschulen, die das alte Lehramt für die Grund- und Hauptschule haben und gleichzeitig eine Fakultas für Englisch besitzen. Ihnen werden didaktisch-methodische Fortbildungen angeboten, die aus dem laufenden Fortbildungsbudget finanziert werden.
- Zum anderen können sich alle Grundschullehrer zu anerkannten Sprachqualifikationen anmelden, und so eine Lehrerlaubnis für Englisch erwerben. Diese Qualifikationskurse müssen einen hohen standardisierten europäischen Level (C1) erfüllen, die Teilnehmer erwerben damit eine große Sprachkompetenz. Sie erhalten einen Zuschuß von 1.000 Mark. Die Landesregierung hat 4 Millionen Mark zur Verfügung gestellt, so daß insgesamt 4.000 Lehrer Zuschüsse beantragen können. Die Lehrer können den Kursanbieter selbst auswählen.
- Die Fortbildungen finden außerhalb der Unterrichtszeit statt.
Az.: IV/2-211-31