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Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport
StGB NRW-Mitteilung 84/2008 vom 24.01.2008
Enquête-Kommission Kultur legt Schlussbericht vor
Die Enquète-Kommission „Kultur in Deutschland“ des Deutschen Bundestages hat ihren rund 500seitigen Schlussbericht dem Bundestag vorgelegt. Darin formulieren die Kommissionsmitglieder über 400 Empfehlungen für politisches Handeln im Kulturbereich. Die Kommission setzte sich aus jeweils 11 Abgeordneten und externen Sachverständigen insbesondere aus dem Kulturbereich zusammen. Die Sachverständigenkommission stellt zutreffend fest, dass die föderalen Ebenen Bund, Länder und Kommunen in unterschiedlicher Weise für die kulturelle Infrastruktur verantwortlich sind und führt richtigerweise aus, dass insbesondere die Kommunen Angebote der kulturellen Daseinsvorsorge vorhalten. Um so genauer müssen die Handlungsempfehlungen der Enquète-Kommission auf kommunaler Ebene Beachtung finden, da die Kommission zum einen dazu tendiert, Kultur zu einer pflichtigen Selbstverwaltungsaufgabe aufzuwerten, zum anderen mit Blick auf die so genannte „Umlandfinanzierung“ von kulturellen Einrichtungen in größeren Städten den Ländern empfiehlt, Kulturräume zu schaffen, um die Lasten der Kulturfinanzierung zwischen städtischen Zentren und ländlichen Umlandgemeinden gerecht zu verteilen. Eine solche Umlandfinanzierung hat z.B. der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport des Deutschen Städte- und Gemeindebundes strikt abgelehnt. Derartige Fragen sind, wenn überhaupt, im Finanzausgleich zu regeln. Aus Sicht des DStGB ist nicht akzeptabel, dass eine Enquète-Kommission des Deutschen Bundestages sich mit Empfehlungen, die ausschließlich auf der Ebene der Länder und Kommunen zu regeln sind, mit Empfehlungen äußert, und im Vorfeld noch nicht einmal den kommunalen Spitzenverband, der die ländlichen Räume vertritt, anhört. Auch im Übrigen spricht vieles dafür, dass die Handlungsempfehlungen ausschließlich großstädtisch geprägt sind. Der DStGB wird sich auf seiner nächsten Sitzung des zuständigen Fachausschusses ausführlich mit den Handlungsempfehlungen auseinandersetzen.
Eine weitere Forderung der Enquète-Kommission ist die Aufnahme des Staatszieles Kultur ins Grundgesetz. Dies könnte durch Ergänzung des Artikels 20 erfolgen: „Die Bundesrepublik ist ein Rechts-, Kultur- und Sozialstaat“, oder durch Hinzufügung eines Artikel 20 b („Der Staat schützt, pflegt und fördert die Kultur.“). Die Formulierung einer Staatszielbestimmung „Kultur“ führt nicht zu einklagbaren Individualrechten, wie dies z.B. aus dem Sozialstaatspostulat des Grundgesetzes folgt. Auf der anderen Seite würden durch eine solche Formulierung jedoch durchaus Handlungspflichten des Staates erwachsen können. Z.B. könnte daraus abgeleitet werden, dass bis hin zur kommunalen Ebene die Kultur zu einer pflichtigen Aufgabe wird. Dieses ist aber eine ausschließliche Entscheidung, die auf Länderebene zu treffen ist. Von daher ist es aus föderalen Gesichtspunkten auch folgerichtig, dass Landesverfassungen Bestimmungen über die Kultur beinhalten. Dies folgt bereits aus der Kulturhoheit der Länder. Auf Bundesebene ist dies aber nicht zwingend notwendig, zumal die Gefahr besteht, wie in der Enquète-Kommission geschehen, dass von Bundesseite dann Forderungen mit Bezug auf die kommunale Ebene gestellt werden.
Der Bericht der Enquète-Kommission ist als Drucksache 16/7000 vom 11.12.2007 des Deutschen Bundestages veröffentlicht und kann auf der Homepage des Deutschen Bundestages (www.bundestag.de) abgerufen werden.
(Quelle: DStGB Aktuell 5007 vom 14.12.2007)
Az.: IV/2 400