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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 90/2015 vom 09.12.2014
Entfristung von Rechtsverordnungen nach der Bauordnung NRW
Am 06.12.2014 ist die „Verordnung zur Entfristung und Änderung befristeter Rechtsverordnungen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr“ vom 24.11.2014 in Kraft getreten (GV.NRW vom 05.12.2014, Seite 845 ff.). Mit dieser Verordnung sind die (bis zum 31.12.2014 bzw. zum 31.12.2015 befristete)
- Verordnung über bautechnische Prüfung (BauPrüfVO),
- Verordnung über staatlich anerkannte Sachverständige nach der Landesbauordnung (SV- VO),
- Verordnung über staatlich anerkannte Sachverständige nach der Landesbauordnung (SV- VO),
- Verordnung über den Bau und Betrieb von Sonderbauten (SBauVO),
- Verordnung über bauordnungsrechtliche Regelungen für Bauprodukte und Bauarten (BauPAVO NRW) und die
- Verordnung über Camping- und Wochenendplätze (CWVO)
entfristet worden und die BauPAVO NRW in geringem Umfang geändert worden. Siehe hierzu im Einzelnen die Ausführungen im Schnellbrief 224 vom 02.12.2014.
Az.: II gr-ko