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Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit
StGB NRW-Mitteilung 395/1999 vom 20.06.1999
Entgeltkommission "Jugendhilfe"
In der 2. und 3. Sitzung der Entgeltkommission "Jugendhilfe" am 19.4. bzw. 2.6.1999 haben die Geschäftsstellen einen ersten Überblick über die seitens der Einrichtungen vorgelegten Neukalkulationen differenzierter Leistungsentgelte gegeben. Nach diesen Kalkulationen zeichnen sich z.T. höhere Steigerungsraten ab. Die Leistungsentgelte sind das betriebswirtschaftliche Spiegelbild der vorgenommenen Leistungsbeschreibung bzw. -vereinbarung. Die Kommission sah sich veranlaßt, in diesem Zusammenhang auf folgende Punkte hinzuweisen:
- Reformziele der Änderung des Entgeltrechts bzw. -systems in der Jugendhilfe lt. Begründung der Gesetzesnovellierung sind:
- Dämpfung der Kostenentwicklung,
- Schaffung einer stärkeren Transparenz von Kosten
und Leistungen,
- Verbesserung der Effizienz der eingesetzten Mittel.
Mit dem neuen Differenzierungssystem soll der individuell im Hilfeplanverfahren abgesprochenen Leistung eine adäquate, leistungsgerechte Vergütung gegenüberstehen, was zu einer größeren Kostengerechtigkeit, nicht jedoch zu einer allgemeinen Verteuerung von Leistungen führen soll.
- Die in den Differenzierungsformen aufgeführten Personalschlüssel sind als Richtwerte anzusehen, was allerdings nicht bedeuten soll, daß diese grundsätzlich ausgeschöpft sein sollen.
- Die Entgeltkommission appelliert deshalb erneut an die örtliche Entscheidungsebene, das Ziel des neuen Entgeltsystems nicht zu gefährden und unter Würdigung der vorgenannten Gesichtspunkte im gemeinsamen Gespräch zwischen Leistungsanbietern und Kostenträgern moderate Leistungsentgelte zu vereinbaren.
Die weiteren Beschlüsse der Entgeltkommission können bei Interesse im Intranet des NWStGB abgerufen werden.
Az.: III/2 825-9