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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 178/2007 vom 05.02.2007
Entlastung der Transportwirtschaft wegen Lkw-Maut
In den letzten Wochen haben sich die Pläne der Bundesregierung konkretisiert, die bei Einführung der LKW-Maut versprochene Entlastung des deutschen Transportgewerbes umzusetzen. Die Bundesregierung hatte der Transportwirtschaft eine Entlastung von ca. 600 Millionen Euro zugesagt. Zunächst hatte sie diese Entlastung über eine Mineralölsteuerrückerstattung umsetzen wollen. Dieses Vorgehen fand nicht die Zustimmung der EU-Kommission. Daraufhin hat sich die Bundesregierung für eine Absenkung der Kraftfahrzeugsteuer auf den europaweit harmonisierten Mindestsatz für schwere LKW ausgesprochen. Zum Ausgleich sollte die Maut geringfügig angehoben werden. Aus dem Mehrauskommen der Maut sollen die Steuermindereinnahmen aus der Kfz-Steuer für die Länder ausgeglichen und soll ein Investitionsprogramm für die Anschaffung emissionsarmer LKW aufgelegt werden.
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung informiert nun darüber, dass die Entscheidung der EU-Kommission für die Genehmigung des Innovationsprogramms zur Förderung der Anschaffung emissionsarmer schwerer Nutzfahrzeuge vorliegt. Damit wird die Anschaffung von Fahrzeugen gefördert, die die EU-Abgasnormen einhalten, die noch schärfer als die bislang gesetzlich vorgeschriebenen Abgasnormen sind. Das Programm soll ein Volumen von rund 100 Millionen Euro jährlich haben. Zudem wird die Kfz-Steuer für schwere Nutzfahrzeuge um rund 150 Millionen Euro jährlich gesenkt. Im Gegenzug soll der durchschnittliche Mautsatz von bisher 12,4 Cent pro Kilometer auf durchschnittlich 13,5 Cent angehoben werden. Zur Umsetzung wird die Bundesregierung ein Gesetzgebungsverfahren zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher und autobahnmautrechtlicher Vorschriften einleiten und den zuständigen Ausschüssen des Bundestages zur abschließenden Beratung vorlegen.
Az.: III 641 - 80