Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 321/2022 vom 13.05.2022

Entlastung von Anwohnern an Umleitungsstrecken

Eine vorgesehene Änderung des Bundesfernstraßengesetzes soll Anwohner an Umleitungsstrecken von Bundesfernstraßen entlasten. Das Bundeskabinett hat am 4. Mai 2022 einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Profitieren sollen Bürgerinnen und Bürger, die an ausgewiesenen Umleitungsstrecken wohnen. Das neue Gesetz soll erstmals im Zuge der Planungen zum Neubau der Talbrücke Rahmede in Lüdenscheid angewendet werden.

Der Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) sieht vor, dass der Bund künftig lärmbetroffenen Eigentümern an ausgewiesenen Umleitungsstrecken Aufwendungen für Schallschutzmaßnahmen an ihren Gebäuden erstatten kann, beispielsweise für den Einbau von Lärmschutzfenstern. Voraussetzung ist, dass eine Bundesfernstraße, für die der Bund zuständig ist, voll gesperrt werden muss. Die ausgewiesenen Umleitungsstrecken hingegen müssen nicht in der Baulast des Bundes stehen. Mit dem neuen Gesetzentwurf sollen die Anspruchsvoraussetzungen und der Umfang der Erstattung geregelt werden. Dabei richtet sich der Anspruch gegen den Bund als Straßenbaulastträger der gesperrten Bundesfernstraße.

Die Ressortabstimmung ist abgeschlossen, der Entwurf wird nun an Bundestag und Bundesrat weitergeleitet. Ziel ist es, das Gesetzgebungsverfahren schnellstmöglich – noch vor der Sommerpause – abzuschließen.

Weitere Informationen sind unter folgendem Link abrufbar:

Pressemitteilung des BMDV vom 04.05.2022: www.bmvi.de

Az.: 33.0-003/002

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