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StGB NRW-Mitteilung 342/2009 vom 22.06.2009
Entschädigung für Funkmikrofon-Nutzer
Der Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien hat mitgeteilt, dass sich die Bundesregierung bereit erklärt habe, Kultur- und Bildungseinrichtungen für die Anschaffung neuer Funkmikrofone zu entschädigen.
Hintergrund sei die Freigabe von Funkfrequenzen für Mobilfunkunternehmen zur Verbreitung von Breitband-Internet. Diese Frequenzen stünden den bisherigen Nutzern wie Kirchen, Theatern und Konzertveranstaltern in Zukunft nicht mehr zur Verfügung, was die Anschaffung neuer Mikrofonanlagen erfordere. Nordrhein-Westfalen hätte im Mai im Bundesrat das Gesetz der „Digitalen Dividende“ angehalten, um den Bund zur Kostenerstattung zu bewegen.
Nach der Zusage des Bundes, die Nutzer der drahtlosen Mikrofone zu entschädigen, werde Nordrhein-Westfalen im Bundesrat der Entscheidung zustimmen, den ehemaligen Frequenzbereich des Rundfunks dem Mobilfunkdienst zuzuweisen.
In der Presseerklärung vom 11.06.2009 hat der Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien nicht mitgeteilt, in welcher Höhe eine Entschädigung vorgesehen ist.
Az.: IV/2 310-17