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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 520/2000 vom 05.10.2000
Entschädigung für Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter
Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen hat sich anläßlich der Sitzung am 13.09.2000 in Düsseldorf mit der Problematik der Entschädigung für NS-Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter befaßt und hierzu folgenden Beschluß gefaßt:
"Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes NRW nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, daß der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Errichtung einer Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" beschlossen hat. Damit werden die bisherigen Wiedergutmachungsregelungen noch einmal ergänzt und ein in finanzieller Hinsicht abschließendes Zeichen der moralischen Verantwortung für die damaligen Geschehnisse gesetzt.
Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes NRW begrüßt die im Rahmen des Steuersenkungsgesetzes gefundene Kompromißlösung, wonach der Bund die Gesamtsumme des von der öffentlichen Hand zu tragenden Betrages übernimmt.
Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes NRW befürwortet insbesondere die Regelung, daß ein Teil der Stiftung der Zukunftsaufgabe dienen soll, die Erinnerungen an den Holocaust und das Geschehen an die Opfer wachzuhalten und so einer Wiederholung solcher Entwicklungen entgegenzuwirken. Dies ist und bleibt auch Aufgabe der Städte und Gemeinden. Diesbezügliche Forschungen und Dokumentationen vor Ort helfen mit, das Schicksal der betroffenen Menschen aufzuklären und in der Erinnerung wachzuhalten.
Forderungen der deutschen Wirtschaft, wonach Zahlungen von in öffentlicher Hand stehender Unternehmen in die Stiftung den Anteil der Privatwirtschaft senken sollen, werden mit Befremden zur Kenntnis genommen. In öffentlicher Hand befindliche Unternehmen haben öffentliche Aufgaben zu erfüllen. Sie erfüllen in privatrechtlichen Organisationsformen Aufgaben der Daseinsvorsorge. Insofern handelt es sich soweit Zahlungen erfolgt sind um ergänzende Mittel der öffentlichen Hand."
Az.: I/2 020-08-2 SA