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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 262/2007 vom 28.03.2007
Entscheidung zu einheitlicher Behördennummer 115
Die für E-Government zuständigen Staatssekretäre haben auf der CeBIT beschlossen, die Einführung einer einheitlichen Behördentelefonnummer (115) zu wagen (vgl. StGB NRW-Mitteilung 67/2007). Unter der Telefonnummer 115 sollen zukünftig die Callcenter der Verwaltungen, vorrangig der Kommunen, erreichbar sein und einfache Anfragen direkt - mit Rückgriff auf ein Wisensmanagementsystem - beantworten. Komplexere Fragen sollen an die zuständige Stelle weitergeleitet werden können. Gegebenenfalls soll über ein Ticket-System eine spätere Antwort koordiniert werden. Dabei sollen Anfragen zu allen drei Verwaltungsebenen möglich sein. Über ein Zertifizierungssystem soll die Qualität der Callcenter-Leistungen sichergestellt werden. Als Piloten sind die Städte Köln, Hamburg, Berlin und die Region Rhein-Main vorgesehen. Die Ministerpräsidentenkonferenz soll im Juni den Start des Projekts formell beschließen. Der Pilot soll bis Februar 2008 laufen.
Az.: I/2 023-08