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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 517/2015 vom 08.07.2015
Entscheidung zum Fracking auf Bundesebene aufgeschoben
Die große Koalition hat die Entscheidung über die geplanten Gesetzesregelungen zum „Fracking“ auf die Zeit nach der parlamentarischen Sommerpause verschoben. Eigentlich wollte der Deutsche Bundestag am 03.07.2015 eine Entscheidung zur umstrittenen Fördermethode „Fracking“ treffen. Dem Vernehmen nach gibt es jedoch innerhalb der Bundesregierung nach wie vor erheblichen Klärungsbedarf zu einzelnen Punkten. Dies betrifft unter anderem die Frage nach der Einrichtung einer „unabhängigen Expertenkommission“ (§ 13a Abs. 6 WHG-E), welche zukünftig bei Erprobungs- und kommerziellen Gewinnungsmaßnahmen eine Einschätzung des jeweiligen Projekts vornehmen soll.
Die kommunalen Spitzenverbände haben sich zuletzt im Rahmen der Öffentlichen Anhörung des Bundestags-Wirtschaftsausschusses am 10.06.2015 zu dieser Frage geäußert. Aus kommunaler Sicht besteht im Falle der Einrichtung einer „unabhängigen Expertenkommission“ die Gefahr, dass entsprechende Entscheidungen dieses Gremiums eine präjudizierende Wirkung für die Zulassung haben werden.
Dies steht im Widerspruch mit der Letztentscheidung der eigentlichen Genehmigungsbehörde. Die kommunalen Spitzenverbände haben sich daher für einen Verzicht auf die Einrichtung einer „unabhängigen Expertenkommission“ ausgesprochen. Angesichts der den Ländern vorbehaltenen verwaltungsrechtlichen Genehmigungsverfahren sollte ein solcher Expertenkreis — wenn er dennoch umgesetzt wird — jedenfalls erweitert und eine qualifizierte Mehrheitsentscheidung vorgesehen werden. Nur so lässt sich eine wissenschaftlich fundierte Begleitung der Auswirkung von Erprobungsverfahren unter Berücksichtigung auch der lokalen Gegebenheiten sicherstellen.
Az.: II gr-ko