Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 81/2007 vom 10.01.2007

Entwicklung der Kommunalfinanzen aus Sicht des BMF

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat sich in seinem Monatsbericht Dezember unter dem Titel „Bundespolitik und Kommunalfinanzen – Aktuelle Aspekte“ mit der Entwicklung der kommunalen Finanzlage auseinandergesetzt.

Das BMF spricht von einer Verbesserung der Kommunalfinanzen. Man verweist auf eine deutliche Einnahmesteigerung, die insbesondere auf das Erstarken der Steuereinnahmen zurückzuführen sei. Wie in allen Finanzanalysen der letzten Zeit wird insbesondere auf die Gewerbesteuer abgestellt, deren Anstieg deutlich macht, wie wichtig sie für die Kommunen in Deutschland ist. Dies führt bei einem gleichzeitigen Anstieg der Ausgaben, der aber geringer ausfällt als bei den Einnahmen, zu einer Verbesserung des Finanzierungsdefizits. Das BMF geht davon aus, dass die Kommunen im laufenden und im kommenden Jahr Finanzierungsüberschüsse erzielen werden, und sieht in dieser Entwicklung die Fortsetzung der Gesundung der Kommunalfinanzen. Diese „Gesundung“ lässt sich aber u. E. dennoch nicht erkennen, wenn in vielen Kommunen, wie auch vom BMF treffend vermerkt, die Symptome einer strukturellen Finanzkrise weiterhin vorherrschen.

Ob es im nächsten Jahr tatsächlich zu einem Finanzierungsüberschuss kommen wird, ist derzeit offen. Der Arbeitskreis Steuerschätzung hat noch im November für das Jahr 2007 zurückgehende Gewerbesteuereinnahmen prognostiziert. Deshalb und wegen Fehlens gewisser Sondereffekte im kommenden Jahr (Verkauf der städtischen Immobilien in Dresden) ist für das Jahr 2007 eigentlich wieder von einem leichten Finanzierungsdefizit („rote Null“) bei den deutschen Kommunen auszugehen. Falls sich die Prognose der Steuerschätzer aufgrund aktueller konjunktureller Entwicklung als zu pessimistisch erweist, besteht aber durchaus die Möglichkeit, dass die Kommunen auch in 2007 einen leichten Finanzierungsüberschuss zu erwarten haben.

Bei den Ausführungen des BMF fällt positiv auf, dass die Betrachtung der Kommunalfinanzen nicht nur auf eine zusammenfassende allgemeingültige Sichtweise beschränkt bleibt. Das BMF kommt zu der Feststellung, dass der mit der Verringerung der kommunalen Defizite einhergehende Anstieg der Kassenkredite ein Indiz für die zunehmende Differenzierung zwischen finanzstarken und finanzschwachen Kommunen darstellt. Somit lässt sich auch aus unserer Sicht eben noch keine deutliche Kehrtwende erkennen. Ein Blick auf den immer noch vorhandenen immensen Investitionsbedarf würde diese Aussage noch verstärken.

Dass sich die Steuereinnahmen der Gemeinden in den Jahren 2005 und 2006 dynamischer als bei Bund und Ländern entwickelt haben, ist beim Vergleich der Steigerungsraten sicherlich nicht zu verneinen. Mit Blick auf die Entwicklung der Steuereinnahmen im kommenden Jahr kehrt sich dieses Bild aber ins Gegenteil um. Vor allem durch die Umsatzsteuererhöhung zum 1. Januar 2007, die nach Berechnungen des BMF in der direkten Wirkung bei den Kommunen sogar zu Mindereinnahmen führt, werden laut der letzten Steuerschätzung die Steuereinnahmen des Bundes um 8,4 % und die der Länder um 4,8 % wachsen. Dagegen fällt der Anstieg der kommunalen Steuereinnahmen mit voraussichtlich 1,5 % verhältnismäßig gering aus. Somit wird das in dem Bericht dargestellte Bild der Kommunen als eindeutiger Gewinner der derzeitigen Steuerentwicklung relativiert.

Sicherlich ist das Erstarken der Gewerbesteuer auch auf grundlegenden Veränderungen bei der Gewerbesteuer, wie z. B. der Verringerung der Gewerbesteuerumlage in der Vergangenheit, zurückzuführen. Es muss aber bei der Debatte um die derzeitige Steuerentwicklung auch immer wieder darauf hingewiesen werden, dass diese insbesondere auf die aktuelle konjunkturelle Belebung und weniger auf eine Beseitigung struktureller Defizite bei den Kommunalfinanzen zurückzuführen ist. Inwieweit z. B. die im Rahmen der Unternehmensteuerreform geplanten Änderungen der Hinzurechnungsmodalitäten bei der Gewerbesteuer hier Abhilfe schaffen werden, muss erst noch durch eine ausführliche Quantifizierung geklärt werden.

Hinsichtlich der geplanten Unternehmensteuerreform betont das BMF, dass die Kommunen durch die Unternehmensteuerreform nicht belastet werden sollen. Leider erläutert das BMF auch in diesem Bericht nicht genauer, wie dies erreicht werden kann. Denn während die Kommunen ziemlich genau beziffern können, wie sich die Maßnahmen zur Entlastung der Wirtschaft, wie z. B. die Reduzierung der Steuermesszahl auf einheitlich 3,5, finanziell auswirken werden, gibt es bei den Gegenfinanzierungsmaßnahmen noch eine große Ungewissheit sowohl hinsichtlich der genauen inhaltlichen Ausgestaltung als auch deren finanziellen Wirkung. Wir haben die im Koalitionsvertrag gemachte Aussage zur Aufkommensneutralität der Kommunen immer begrüßt; wir werden die Große Koalition aber auch an dieser Aussage messen!

Hinsichtlich der Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft (KdU) geht das BMF zu Unrecht davon aus, dass die getroffene Einigung die Kommunen um mehr als 2,5 Mrd. € entlastet. Der nun gefundene Kompromiss von 4,3 Mrd. € liegt unter den von den Kommunen geforderten 5,8 Mrd. €. Man muss festhalten, dass der Kompromiss ein Schritt des Bundes in Richtung der Kommunen war, denn der Bund hatte ursprünglich nur eine Beteiligung von 2 Mrd. € vorgesehen. Da aber mit diesem Betrag nicht die spürbaren Entlastungen der Kommunen zu realisieren sind, die die Politik den Städten und Gemeinden versprochen hatte, werden Aufforderungen an die Kommunen, aufgrund der aktuellen Steuerentwicklung und der getroffenen Einigung bei den KdU nun zusätzlich in die Kinderbetreuung zu investieren, so nicht in Erfüllung gehen können. Wer ein besseres Angebot an kommunalen Leistungen haben möchte, muss die Finanzkraft der Kommunen stärken. Die derzeitige Entwicklung der Kommunalfinanzen zeigt auf jeden Fall auf, dass die Mehrzahl der Kommunen solche Aufgaben nicht allein bewältigen können.

Der Artikel kann auf der Homepage des BMF (www.bundesfinanzministerium.de) unter der Rubrik „Aktuelles“ im Bereich Monatberichte (Dezemberausgabe) abgerufen werden.

Az.: IV/1 903-04

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