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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 44/2013 vom 29.11.2012
Entwurf des Bundesbedarfsplans Strom 2012
Der Netzentwicklungsplan Strom 2012 und der ihn begleitende Umweltbericht sind am 26.11.2012 von der Bundesnetzagentur abgeschlossen und der Bundesregierung als Entwurf für den Bundesbedarfsplan vorgelegt worden. Die Überarbeitung des Netzentwicklungsplans 2012 ist nach zwei Konsultationsphasen bei den Übertragungsnetzbetreibern und im Anschluss bei der Bundesnetzagentur beendet und der Netzaus- und Umbaubedarf auf Höchstspannungsebene für die nächsten 10 Jahre bis zum Jahr 2022 festgelegt worden. Der Entwurf soll noch im Dezember dieses Jahres als Bundesbedarfsplan gesetzlich verabschiedet und damit verbindlich werden.
1. Netzaus- und Umbaubedarf
Übertragungsnetze:
Nachdem auch der zuletzt konsultierte 2. Entwurf des Netzentwicklungsplans unverändert von dem bis dahin ermittelten Netzaus- und Umbaubedarf in Höhe von 3.800 km neue Trassen und 4.400 km Verstärkung in bereits bestehende Trassen ausging, ist der Netzausbaubedarf nun deutlich reduziert worden.
Insgesamt haben die Übertragungsnetzbetreiber 74 Maßnahmen vorgeschlagen. Hiervon konnte die Bundesnetzagentur zum jetzigen Zeitpunkt 51 Maßnahmen bestätigen. Damit umfasst der bestätigte Netzentwicklungsplan 2012 nunmehr 2.900 km an Optimierungs- und Verstärkungsmaßnahmen in bestehende Stromtrassen und rund 2.800 km an kompletten Neubautrassen. Von den vier Korridoren von Nord- nach Süddeutschland, für die sog. Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungs(HGÜ)-Leitungen verbleiben nur drei Korridore.
Die Reduzierung der Netzaus- und Umbaumaßnahmen ist aus kommunaler Sicht zu begrüßen und entspricht unserer Forderung nach einer Priorisierung der Netzaus- und Umbaumaßnahmen und der Frage, welche Maßnahmen unverzüglich und welche zu einem späteren Zeitpunkt, d.h. in einigen Jahren, vorzunehmen sind. Die nicht genehmigten Maßnahmen werden im Rahmen der weiteren Netzausplanung erneut geprüft werden, fallen also nicht gänzlich weg.
Verteilnetze:
In dem Bericht wird entsprechend unserer Forderung ebenfalls der Modernisierungsbedarf auf der Ebene der Verteilnetze anerkannt. Die Übertragungsnetzbetreiber haben auch die Überlastung der Verteilnetze identifiziert. Die Bundesnetzagentur hält diese Analyse grundsätzlich für richtig.
Wie bereits im 2. Entwurf beinhaltet der Netzentwicklungsplan auch den von uns geforderten Einsatz von Erdkabeln als alternative Technologie zum Freileitungsbau. Auch der Ansatz eines sensiblen Umgangs bei der Wohnbereichsannäherung von Trassen wird angesprochen.
2. Umweltbericht
Bestätigt wurde auch der dem Netzentwicklungsplan beigefügte Umweltbericht, mit dem die Umweltauswirkungen des gesamten Bundesbedarfsplans ermittelt werden sollten. Die Bundesnetzagentur weist in dem Zusammenhang darauf hin, dass Bewertungsergebnisse im Kontext des derzeit noch relativ abstrakten Planungsstadiums gesehen und eingeordnet werden müssen. In den nachfolgenden Planungsstufen müsse mit Blick auf technische oder räumliche Alternativen weiter intensiv geprüft werden.
Auf der Grundlage des verabschiedeten Bundesbedarfsplans wird voraussichtlich im nächsten Frühjahr mit den konkreten Planungsverfahren begonnen, mit denen zunächst die geeigneten Korridore (Bundesfachplanung) und anschließend die konkreten Trassen festgelegt werden.
Az.: II/3 811-00/9