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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 611/2014 vom 08.10.2014
Entwurf des Bundeshaushaltsgesetzes 2015
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 19.09.2014 den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf des Haushaltsgesetzes 2015 und den Finanzplan des Bundes für die Jahre 2014 bis 2018 beraten und hierzu Stellung genommen. Der Entwurf des Haushaltsgesetzes 2015 weist ein Gesamtvolumen des Haushalts von 299,5 Mrd. Euro aus. Die Regierung plant zum ersten Mal seit 45 Jahren einen Haushalt ohne Neuverschuldung. Im Finanzplan macht sie zudem deutlich, dass die "schwarze Null" des Jahres 2015 aus ihrer Sicht den Beginn eines nachhaltig ausgeglichenen Bundeshaushalts für den gesamten Finanzplanungszeitraum markiert.
Der Bundesrat ließ verlautbaren, er erkenne an, dass erstmals seit 1969 ein Haushalt ohne Nettokreditaufnahme erreicht werden könne. Zugleich wies der Bundesrat jedoch darauf hin, dass sich die Anzeichen für eine konjunkturelle Abkühlung mehrten. Zur langfristigen Absicherung eines Haushalts ohne Neuverschuldung bedürfe es daher weiterer Konsolidierungsanstrengungen. Die Länder begrüßten zudem die Bereitschaft, vermehrt in die Bereiche Bildung, Forschung, Verkehr und Infrastruktur zu investieren. Angesichts bedeutender Investitionsdefizite sähen sie aber die Notwendigkeit, darüber hinausgehende zusätzliche Mittel in diese Zukunftsbereiche umzulenken.
Der Bundesrat forderte zudem Entlastungen für die Haushalte der Länder und Kommunen. Dabei gehe es zum einen um die Erhöhung der Regionalisierungsmittel für den Verkehrsbereich, um die Kosten für den öffentlichen Personennahverkehr decken zu können. Zum anderen erinnerten die Länder an die Festlegung, noch in dieser Legislaturperiode ein neues Bundesteilhabegesetz zu erarbeiten, das die rechtlichen Vorschriften zur Eingliederungshilfe ablöst. Damit verbinden sie die Erwartung an eine jährliche Entlastung von 5 Mrd. Euro mit Wirkung zum 01.01.2017.
Az.: IV/1 904-01/1