Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 329/2014 vom 19.05.2014

Entwurf des Szenariorahmens 2025 zum Ausbau der Stromnetze

Die Bundesnetzagentur hat die Konsultation des Entwurfs des Szenariorahmens 2025 der Übertragungsnetzbetreiber begonnen. Dieser beschreibt anhand von drei Entwicklungspfaden (Szenarien) die wahrscheinliche Entwicklung der installierten Leistung von Erneuerbare-Energien-Anlagen, konventionellen Kraftwerken und Speicher sowie des Stromverbrauchs bis 2025 bzw. 2035. Die im Gesetzentwurf zur EEG-Novelle enthaltenen Ausbauziele für die erneuerbaren Energien wurden dabei mitberücksichtigt. Verändert hat sich laut dem Entwurf die voraussichtliche Leistung konventioneller Kraftwerke, was unter anderem auf die sinkende Wirtschaftlichkeit von Bestandsanlagen zurückzuführen sei. Zudem erfolgt eine regionale Zuordnung der künftig installierten Erzeugungsanlagen. Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit bis zum 23. Juni 2014 zu dem Entwurf Stellung zu nehmen.

Der jährlich von den Übertragungsnetzbetreibern zu erstellende Szenariorahmen beschreibt mit Hilfe von drei Entwicklungspfaden (Szenarien) die wahrscheinliche Entwicklung der installierten Leistung von Erneuerbare-Energien-Anlagen, von konventionellen Kraftwerken sowie des Stromverbrauchs in den Jahren bis 2025 bzw. 2035. Der Entwurf des Szenariorahmens ist der erste Schritt für die Erstellung der Netzentwicklungspläne Strom 2025, mit denen das Übertragungsnetz für das Jahr 2025 geplant wird. Die vorgeschlagenen Änderungen dienen der Weiterentwicklung des bereits im Juli 2013 im Bundesbedarfsplan festgelegten grundsätzlichen Netzaus- und -umbaubedarfs.

Während im Netzentwicklungsplan 2014 (StGB NRW-Mitteilung 250/2014 vom 28.04.2014) lediglich die Auswirkungen der im EEG-Entwurf vorgesehenen Deckelung der Windkraft an See und Land nachträglich mitberücksichtigt wurden, haben die Übertragungsnetzbetreiber in dem Entwurf des Szenariorahmens vollständig die im Gesetzentwurf zur EEG-Novelle enthaltenen Ausbauziele für die erneuerbaren Energien berücksichtigt. So variiert in den drei Szenarien der Anteil der Erneuerbaren am Bruttostromverbrauch zwischen rund 40 Prozent im sog. Szenario A 2025, rund 45 Prozent im Szenario B 2025 und rund 47 Prozent im Szenario C 2025. Die von den Bundesländern gemeldeten Zahlen, die in Summe weit über den Ausbaukorridoren der Bundesregierung liegen, wurden nicht mehr direkt in dem Szenariorahmen mitberücksichtigt.

Die Übertragungsnetzbetreiber empfehlen darüber hinaus eine Änderung der Methodik der regionalen Zuordnung der künftig installierten Erzeugungsanlagen (sog. Regionalisierung). Dies ist insbesondere für die Windanlagen an Land von Bedeutung. Deren Regionalisierung basiert nun vor allem auf der Existenz von ausgewiesenen Windvorrangs- und Windeignungsflächen. Dabei werden auch Repowering-Potenziale mitberücksichtigt.

Mit dem Entwurf des Szenariorahmens hat die Bundesnetzagentur neben einer Kraftwerksliste erstmalig ein begleitendes Konsultationsdokument veröffentlicht. In der Kraftwerksliste sind konventionelle Kraftwerke, Speicher, Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen erfasst, die bereits bestehen, sich im Bau und in der Planung befinden. Dieses enthält Hinweise dazu, bezüglich welcher Themen sich die Bundesnetzagentur im Rahmen der Konsultation konkrete Informationen und Stellungnahmen erhofft.

Während des Konsultationszeitraums veranstaltet die Bundesnetzagentur am 28. Mai 2014 in Berlin und am 4. Juni 2014 in München Workshops, um mit der Öffentlichkeit über den Entwurf des Szenariorahmens zu diskutieren. Stellungnahmen zum Szenariorahmen können bis zum 23. Juni 2014 per E-Mail an szenariorahmen@bnetza.de , Betreff: Szenariorahmen, oder per Post an folgende Anschrift gerichtet werden: Bundesnetzagentur, Referat 613 P, Szenariorahmen, Postfach 8001, 53105 Bonn.

Der Entwurf des Szenariorahmens, der die einzelnen Verfahrensschritte der Netzausbauplanung sowie die Ergebnisse beschreibt, sowie nähere Informationen zu den beiden Workshops sind unter www.netzausbau.de abrufbar.

Az.: II/3 811-00/9

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