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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 597/2024 vom 09.09.2024
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Landesreisekostengesetzes
Die Landesregierung beabsichtigt mit diesem Gesetzentwurf die Wegstreckenentschädigung bei Benutzung eines privaten Kfz auf Dienstreisen ohne zeitliche Befristung auf 35 Cent je Kilometer (23 Cent für zweirädrige Kfz und Fahrräder) zu erhöhen.
Az.: 14.0.27-005/001