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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 765/2003 vom 23.09.2003
Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2003
Die Bundesregierung hat am 5. September 2003 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2003) eingebracht. Ziel ist zum einen die Umsetzung der vom Rat der Europäischen Union verabschiedeten Richtlinie 2001/115/EG vom 20.12.2001, aus der sich verfahrensrechtliche Anforderungen an die Umsatzsteuererhebung ergeben. Im Zuge dieser notwendigen Änderungen beabsichtigt die Bundesregierung weitere Maßnahmen zur Modernisierung und Vereinfachung der Besteuerungspraxis insgesamt. Das Steueränderungsgesetz 2003 soll beispielsweise das Lohn- und Einkommensteuerverfahren durch elektronische Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigungen an die Finanzverwaltungen modernisieren.
Nach der Begründung zum Gesetzentwurf ergeben sich für die Haushalte der Gebietskörperschaften in den Kassenjahren 2003 bis 2007 die nachfolgenden Auswirkungen:
Gebiets- körperschaft | Steuermehreinnahmen (+) in Mio. EUR in den Kassenjahren | ||||
2003 | 2004 | 2005 | 2006 | 2007 | |
Bund | -634 | -302 | -63 | +34 | +111 |
Länder | -556 | -248 | -34 | +50 | +116 |
Gemeinden | +89 | +142 | +143 | +133 | +120 |
Insgesamt | -1.101 | -408 | +46 | +217 | +347 |
Az.: IV 920-03