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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 412/2015 vom 29.06.2015
Entwurf zum Klimaschutzplan NRW vom Kabinett gebilligt
Die Landesregierung hat am 16.06.2015 den Entwurf des Klimaschutzplans NRW endgültig gebilligt und dem Landtag zugeleitet (Bearbeitungsstand: 12.06.015). Ein erster Entwurf des Klimaschutzplans war von der Landesregierung am 15.04.2015 vorgestellt worden. Es schloss sich eine kurze Verbändeanhörung an, in deren Rahmen der StGB NRW gemeinsam mit den beiden anderen kommunalen Spitzenverbänden und dem VKU eine Stellungnahme abgegeben hat (vgl. Schnellbrief Nr. 83 vom 22.05.2015).
Der nun beschlossene Klimaschutzplan-Entwurf hat einen Umfang von 272 Seiten und beschreibt in 54 Strategien und 154 Maßnahmen, wie die im Klimaschutzgesetz festgelegten Klimaschutzziele des Landes Nordrhein-Westfalen (u. a. Reduzierung der Treibhausgasemissionen um mindestens 25 % bis 2020) erreicht werden sollen. Zudem enthält er 66 Maßnahmen für die Anpassung an die bereits eingetretenen oder nicht vermeidbaren Folgen des Klimawandels in NRW.
Im Zuge der Stellungnahme der konsultierten Verbände haben sich im Vergleich zur Entwurfsfassung vom 14.04.2015 nur einige inhaltliche Anpassungen, im Übrigen vorwiegend Änderungen redaktioneller Art ergeben. Der Umfang der vorgeschlagenen Maßnahmen wurde nicht geändert, wohl aber teilweise die zeitliche Kategorie der Umsetzung von Maßnahmen.
Der Klimaschutzplan-Entwurf enthält nunmehr auch die Klarstellung, dass Vorschläge für Rechtssetzungen jeweils separat die formellen Verfahren durchlaufen müssen (S. 35 des Entwurfs). Im Klimaschutzplan wird weiter ausgeführt, dass die Landesregierung in dieser Legislaturperiode nicht beabsichtigt, von der Ermächtigung nach § 6 Abs. 6 Klimaschutzgesetz Gebrauch zu machen, wonach sie durch Rechtsverordnung bestimmte Vorgaben des Klimaschutzplans für öffentliche Stellen verbindlich erklären kann (S. 36 des Entwurfs).
Am 25.06.2015 hat sich der Landtag mit dem Klimaschutzplan-Entwurf befasst und ihn nach kurzer Aussprache an den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz als federführenden Ausschuss sowie an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk, an den Ausschuss für Kommunalpolitik sowie an den Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr verwiesen.
Es ist davon auszugehen, dass es nach der Sommerpause zu dem Entwurf eine Anhörung im Landtag geben wird. Insofern kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass der Klimaschutzplan-Entwurf im Laufe des parlamentarischen Verfahrens noch Änderungen erfährt. Gemäß § 6 Abs. 1 Klimaschutzgesetz NRW wird der Klimaschutzplan durch den Landtag beschlossen. Mit seiner Verabschiedung ist zum Ende des zweiten Halbjahres 2015 zu rechnen. Er wird dann für die Dauer von 5 Jahren gelten. Der vom Kabinett gebilligte Entwurf ist auf der Website Klimaschutz.nrw.de unter folgender Adresse abrufbar: https://www.klimaschutz.nrw.de/fileadmin/Dateien/Download-Dokumente/Sonstiges/Anlage_a_KSP-Text_v20.0_final.pdf .
Az.: II 600-80/3 gr-ko