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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 762/2016 vom 18.11.2016
EP-Bericht zum Konzept der EU-Einlagensicherung
Anfang November 2016 hat die niederländische Abgeordnete Esther de Lange (EVP-Fraktion) ihren Berichtsentwurf zum Vorschlag der Europäischen Kommission zur Einrichtung eines euroraumweiten Einlagensicherungssystems (European Deposit Insurance Scheme, kurz: EDIS) vorgelegt. EDIS ist dabei als dritte Säule der Bankenunion neben dem Einheitlichen Bankenaufsichtsmechanismus und dem Einheitlichen Bankenabwicklungsmechanismus zu verstehen.
Kurz zum Hintergrund: Im vergangenen Jahr hatte die EU-Kommission einen Legislativvorschlag zur Einführung von EDIS in drei Stufen ab dem Jahr 2017 vorgelegt. Für die auf drei Jahre angesetzte erste Phase schlägt die Kommission eine „Rückversicherung“ vor. Auf diese Rückversicherung können die nationalen Einlagensicherungssysteme allerdings nur zurückgreifen, wenn zuvor alle eigenen Mittel ausgeschöpft und auch die Bestimmungen der Einlagensicherungsrichtlinie vollständig umgesetzt wurden. An die Stelle der Rückversicherung soll ab 2020 die „Mitversicherung“ treten.
Die zweite Phase ist als wesentlicher Schritt der Vergemeinschaftung zu sehen. Im Falle einer etwaig notwendig werdenden Entschädigung der Bankeinleger sind die nationalen Einlagensicherungssysteme nicht mehr zur primären Ausschöpfung ihrer eigenen Mittel verpflichtet, vielmehr können anteilig anfallende Kosten auch direkt vom EDIS getragen werden. Der maximale Anteil des EDIS soll im Jahr 2020 zunächst bei 20 Prozent liegen und dann schrittweise erhöht werden. Bis 2024 soll die Vergemeinschaftung der Risiken abgeschlossen sein und der EDIS den nationalen Einlagensicherungssystemen vollen Versicherungsschutz bieten.
Dieser Vorschlag wird von den führenden Verbänden der deutschen Wirtschaft, von Bundestag und Bundesrat wie auch vom Städte- und Gemeindebund grundlegend abgelehnt, da stabile und leistungsfähige Bankensysteme mit EDIS letztlich gezwungen werden würden, für instabile Systeme zu haften. Eine solche „Transferunion“ könnte sich zudem erheblich auf die Bonität gesunder Banken auswirken und in der Konsequenz etwaige Unsicherheiten von Sparern in einem Euro-Land schnell auf die Sparer in anderen Ländern ausbreiten.
Vor dem Hintergrund des Kommissionsvorschlags ist der Berichtsentwurf von MdEP de Lange als Schritt in die richtige Richtung zu begrüßen. So sieht der Entwurf keine Vollvergemeinschaftung der Sicherungsmittel mehr vor. Vielmehr soll es auch künftig nationale Sicherungssysteme geben. Der Weg hin zu einem europäischen Sicherungssystem umfasst im Vergleich zum Kommissionsvorschlag nun nur noch zwei Phasen. Auch nach dem Entwurf der Berichterstatterin bleibt der Einstieg in ein europäisches Sicherungssystem die „Rückversicherung“ (auf 5 Jahre angesetzt).
Die zweite Phase wird als „Versicherungssystem“ bezeichnet und beginnt frühestens ab dem Jahr 2024. Allerdings sind mit dem Eintritt in die finale Phase erhebliche Konditionalitäten verknüpft, die vorab erfüllt sein müssen. Die von der Kommission vorgeschlagene Zielausstattung von EDIS bzw. des Deposit Insurance Fonds (DIF) belief sich auf gut 43 Mrd. Euro, was 0,8 Prozent der bis zu 100.000 Euro je Sparer gedeckten Einlagen entspricht. Der Berichtsentwurf des Parlaments sieht nun vor, dass auch in der Endstufe 0,4 Prozent der gedeckten Einlagen in den jeweiligen nationalen Sicherungssystemen verbleiben sollen.
Die restlichen 0,4 Prozent sollen in ein europäisches Sicherungssystem (DIF) fließen, wobei dann wiederum lediglich 0,2 Prozent dieser Einlagen in einem gemeinsamen europäischen Teilfonds gehalten, während die weiteren 0,2 Prozent in einen nationalen Teilfonds im DIF eingezahlt werden sollen. Im Fall der Fälle würde dann zuerst auf das nationale Sicherungssystem (0,4 Prozent) zurückgegriffen werden müssen, dann folgt der Zugriff auf den nationalen Teilfonds im DIF.
Der vorgesehenen Haftungskaskade folgend, würde sodann der europäische Teilfonds in Anspruch genommen werden, final würde man auf die nationalen Fonds im DIF zurückgreifen. Im Vergleich zum Kommissionsvorschlag wird die Vergemeinschaftung von Bankrisiken, die zu weiten Teilen auf nationale Besonderheiten und politische Entscheidungen zurückzuführen sind, abgeschwächt. Gleichwohl ist es nicht sachgerecht, wenn Sparkassen, auch nur zu einem Teil, für das Hochrisikogeschäft anderer europäischer Banken haften müssen.
Der weitere Zeitplan sieht eine Befassung im Ausschuss für Wirtschaft und Währung und im Plenum des Europäischen Parlaments vor. Nach der Positionierung des Parlaments und des Rates (Wirtschaft und Finanzen — ECOFIN) wird es gemeinsam mit der EU-Kommission zu den sog. Trilogverhandlungen kommen.
Der EP-Berichtsentwurf ist im Internet abrufbar unter
www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//NONSGML+COMPARL+PE-592.334+03+DOC+PDF+V0//DE&language=DE , die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen (Berichterstatter: Hans-Jörg Duppré (EVP), Landrat Landkreis Südwestpfalz) unter
https://webapi.cor.europa.eu/documentsanonymous/cor-2016-01602-00-01-ac-tra-de.docx , der Kommissionsvorschlag unter
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52015PC0586&from=EN , das Positionspapier der Deutschen Wirtschaft unter www.damit-sicher-sicher-bleibt.de und die DSGV-Positionierungen zu EDIS unter www.dsgv.de/de/presse/eu-einlagensicherung.html .
Az.: 41.13.1.3 ha