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StGB NRW-Mitteilung 6/2000 vom 05.01.2000
Erfahrungen mit einer Web-Kamera
Die Stadt Kempen betreibt auf Ihrem Marktplatz, dem sog. "Buttermarkt", eine Web-Kamera, die alle 60 Sekunden ein neues Bild von dem Marktplatz ins Internet speist. Die Landesbeauftragte für den Datenschutz NW hat gegenüber der Stadt Kempen aufgrund einer Beschwerde eines Passanten mitgeteilt, daß sie den Betrieb der Kamera für datenschutzrechtlich bedenklich halte. Es sei möglich, einzelne Passanten auf den von der Web-Kamera übermittelten Aufnahmen zu identifizieren, so daß es sich bei der Übermittlung der Bilder im Internet um eine unbefugte Datenweitergabe handele.
Unseres Erachtens stellt der Einsatz der Web-Kamera keinen datenschutzrechtlichen Verstoß dar, da es zum einen aufgrund der relativ geringen Anzahl von Bildpunkten bei einer Vergrößerung der übermittelten Bilder entgegen der Auffassung der Datenschutzbeauftragten nicht möglich ist, Personen zweifelsfrei zu identifizieren und zum anderen die Schutzwürdigkeit der übermittelten Daten als sehr gering einzuschätzen ist. Zu berücksichtigen ist nämlich, daß die Bilder auf einem öffentlichen Platz aufgenommen werden und sich die Passanten sozusagen freiwillig in die Öffentlichkeit begeben. Außerdem werden die Bilder von der Stadt Kempen in keiner Weise gespeichert und alle 60 Sekunden erneuert.
Die Stadt Kempen bittet um Rückmeldungen aus anderen Mitgliedskommunen, die ebenfalls in der Praxis Erfahrungen mit dem Einsatz von Web-Kameras gemacht haben. Sie ist insbesondere interessiert an der datenschutzrechtlichen Fragestellung. Ansprechpartner bei der Stadt Kempen ist Herr Braun, Telefon-Durchwahl: 02152/917-234.
Az.: I/2 038-02-9