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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 484/2012 vom 26.09.2012
Erfahrungsaustausch „Anstalt des öffentlichen Rechts“
Der 19. Erfahrungsaustausch „Anstalt des öffentlichen Rechts“ am 26.09.2012 im Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR ist konstruktiv verlaufen und war mit rund 50 Teilnehmern gut besucht. Nach der Begrüßung von Hauptreferentin Annette Brandt-Schwabedissen, Städte- und Gemeindebund NRW, präsentierte Vorstand Hans-Joachim Bihs, Wirtschaftsbetriebe Hagen AöR, den Aufbau und den Betrieb der Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR.
Sodann ging stellvertretender Vorstand Barbara Seifert, Stadtwerde Hürth AöR, auf die Problematik Verhältnis der AöR - Gemeindeprüfungsanstalt ein und zeigte insbesondere auf, dass sich die GPA auch mit den auf die AöR übertragenen Aufgabenbereichen beschäftigt hat, obwohl dem die Vorschrift des § 27 KUV (Prüfung des Jahresabschlusses durch einen Wirtschaftsprüfer) entgegensteht und die GPA kein Recht hat, von den AöR’s Informationen einzufordern. In dem seitens der Stadt Hürth verfolgten Rechtsstreit gegen die GPA ist das Verfahren eingestellt und die Gebühren sind entsprechend des auf die AöR entfallenden Anteils reduziert worden.
Im Anschluss daran erläuterte Rechtsanwalt Dr. Dirk Gruneberg, Rechtsanwälte Gruneberg Köln, die Thematik Personalgestellung und AöR, wobei er insbesondere auf die Aspekte der Anwendbarkeit des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, die steuerrechtliche Beurteilung nach der BFH-Entscheidung vom 15.02.2012, die vergaberechtlichen Auswirkungen im Hinblick auf die Gefährdung des innerstaatlichen Organisationsaktes und die organisationsrechtliche Beurteilung einging.
Rechtsanwalt Ulrich Cronauge, Rechtsanwälte Gruneberg Köln, verdeutlichte die Problematik der Beteiligung der AöR an Gesellschaften des privaten Rechts und kritisierte, dass das Vorliegen eines „besonders wichtigen Interesses“ als zentrale Beteiligungsvoraussetzung i.S. von § 114 Abs. 4 S. 3 GO die Attraktivität und Konkurrenzfähigkeit der AöR schmälere. Im Hinblick auf die Bestellung des Vorstands einer AöR verdeutlichte er die Möglichkeiten des Rates, auf die Bestellung Einfluss zu nehmen, obwohl dies dem Verwaltungsrat nach § 114 a Abs. 7 S. 2 GO vorbehalten ist.
Sodann ging Rechtsanwältin Claudia Koll-Sarfeld, KommunalAgentur NRW, auf die am 14.06.2012 gegründete interkommunale Einkaufsgenossenschaft des StGB NRW „KoPart eG“ ein, wobei „KoPart“ für „Kommunal & Partnerschaftlich“ stehe und damit die Grundintention der Genossenschaft umschreibe. Im Mittelpunkt stehe die Förderung der wirtschaftlichen Interessen der Mitglieder durch Verbesserung bei der kommunalen Bedarfsdeckung. Der Genossenschaft können Kommunen und kommunale Unternehmen, insbesondere die Mitglieder des StGB NRW und deren Einrichtungen beitreten.
Danach referierte Vorstand Markus Flocke, Technische Betriebe Schwelm AöR, in einem sehr interessanten Erfahrungsbericht über die - ergänzend zu der seit mehreren Jahren laufenden Leistungsbewertung der Beschäftigten gemäß TVöD - über die seit diesem Jahr eingeführte „Führungskräftebeurteilung von unten“ und betonte, dass diese Führungsbewertung ein wichtiges Instrument für die innere Führungskultur der Technischen Betriebe Schwelm AöR geworden sei.
Anschließend ging Hauptreferentin Annette Brandt-Schwabedissen auf die mögliche Ausweitung des § 108 a GO (Arbeitnehmermitbestimmung in fakultativen Aufsichtsräten) auf die Anstalten des öffentlichen Rechts ein, wobei sie sich auf die Aussage aus dem Koalitionsvertrag berief. Weitere Diskussionspunkte waren die umsatzsteuerliche Einordnung öffentlicher Leistungen im Bereich der interkommunalen Zusammenarbeit, Parkraumbewirtschaftung und AöR und Datenschutzbeauftragter und AöR.
Der Verlauf der Sitzung insgesamt zeichnete sich durch eine intensive Diskussion aus, die gezeigt hat, dass insbesondere sowohl rechtliche als auch praktische Fragestellungen bei der Führung der AöR nach wie vor aktuell und brisant sind. Die Vorträge von Frau Koll-Sarfeld sowie der Herren Cronauge und Flocke sind für StGB NRW-Mitgliedskommunen im Mitgliederbereich des StGB NRW-Internetangebots unter Fachinfo/Service, Fachgebiete, Finanzen und Kommunalwirtschaft, Anstalt des öffentlichen Rechts abrufbar. Zur umsatzsteuerlichen Einordnung öffentlicher Leistungen ist auf den Schnellbrief 122/2012 vom 21.08.2012 (abrufbar für StGB NRW-Mitgliedskommunen) zu verweisen.
Der nächste Erfahrungsaustausch „AöR“ findet am 17.04.2013 auf Einladung von Rechtsanwalt Dirk Abts, Dr. Heilmaier & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft in Krefeld statt.
Az.: II/3 810-00