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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 259/2013 vom 24.04.2013
Erfahrungsaustausch „Anstalt des öffentlichen Rechts“
Der 20. Erfahrungsaustausch „Anstalt des öffentlichen Rechts“ fand am 17.04.2013 auf Einladung von Dirk Abts, Dr. Heilmaier & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft in Krefeld statt. Die Sitzung ist konstruktiv verlaufen und war mit über 50 Teilnehmern gut besucht.
Zunächst erläuterte Hauptreferent Dr. Peter Queitsch, Städte- und Gemeindebund NRW, im Rahmen seiner informativen Präsentation die Problematik der Zustands- und Funktionsprüfungen bei privaten Abwasserleitungen. Nachdem er zunächst die neuere Rechtsprechung zum Kostenersatzanspruch nach § 10 KAG verdeutlicht hatte, ging er auf die Problematik der Neuregelung der Zustandsüberprüfung und Instandhaltung von privaten Abwasserleitungen nach dem Entwurf der Selbstüberwachungs-Verordnung Abwasser-SüwVAbw 2013 vor dem Hintergrund des im Zuge des geänderten LWG NRW am 16.03.2013 weggefallenen § 61 a LWG ein.
Gegenstand seiner Ausführungen waren Prüfungsgegenstand und Prüfpflichtige, Prüfpflichten und Prüffristen für Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigte, Prüfmethoden und Sanierungsmaßgaben, Prüfbescheinigungen, Satzungsbefugnisse der Gemeinde, Untersuchungskosten für Grundstücksanschlussleitungen, Erstattung von Prüfkosten und Landesförderung für die Sanierung privater Abwasserleitungen sowie Sanierungs- und Instandhaltungspflicht für private Abwasserleitungen.
In der sich anschließenden lebhaften Aussprache wurde unter Moderation von Hauptreferentin Annette Brandt-Schwabedissen, Städte- und Gemeindebund NRW, verschiedenste Aspekte des Entwurfs der SüwVAbw 2013 erörtert und seitens der Sitzungsteilnehmer insbesondere deutlich moniert, dass das Land die Verantwortung bzw. den „Schwarzen Peter“ für die Dichtheitsprüfungen bei privaten Abwasserleitungen auf die Städte und Gemeinden verlagert hat.
Im Anschluss daran erläuterte Rechtsanwalt Dirk Abts, Dr. Heilmaier & Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Krefeld, die aktuellen Entwicklungen zum Thema Umsatzbesteuerungen der öffentlichen Hand. Im Rahmen seiner ebenfalls informativen Präsentation ging er auf die rechtliche Einordnung der Thematik, die folgende Ausweitung der umsatzsteuerbaren Tätigkeiten, insbesondere der Beistandsleistungen, die bisherige Behandlung der Problematik, die aktuelle BFH-Rechtsprechung und die Frage der Nichtanwendungsoption und die Konsequenzen für die AöRs ein. Im Ergebnis ist also noch völlig offen, ob das Urteil des BFH aus November 2011 von der Finanzverwaltung kurzfristig veröffentlicht oder erst nach einer mehrjährigen Übergangsfrist angewandt oder eine kommunalfreundlichere Lösung angestrebt wird. Hierzu bleibt die Beratung in der FMK abzuwarten.
In der sich daran anschließenden lebhaften Diskussion wurden wiederum praktische und rechtliche Fragestellungen insbesondere mit Blick auf die Problematik der Nichtanwendungsoption erörtert. Im Rahmen des Tagesordnungspunktes „Übertragung von Darlehen von der Kommune auf die AöR als rechtlich selbstständiges Unternehmen“ verdeutlichte Vorstand Thomas Taugs Abwasserbetrieb TEO AöR, Telgte, die Vorgehensweise der Banken sowie die Prolongation von Darlehen im Rahmen einer anschaulichen Kurzpräsentation. Im Anschluss daran erläuterte Rechtsanwältin Susanne Blask, PKF Fasselt Schlage, Wirtschaftsprüfung & Beratung, Duisburg, die beihilferechtlichen Aspekte einer Ausfallbürgschaft der Anstaltsträger ggü. der AöR.
Weitere Diskussionspunkte waren die informelle Ausschreibung von Jahresabschlussprüfungen bei einer AöR, die Geschäftsordnung für den Vorstand/Verwaltungsrat einer AöR und die Informationsart bei Störfällen der Wasserversorgung bei anderen AöRs. Der Verlauf der Sitzung zeichnete sich durch eine intensive Diskussion aus, die gezeigt hat, dass insbesondere sowohl rechtliche als auch praktische Fragestellungen bei der Führung der AöR nach wie vor aktuell und brisant sind.
Die Vorträge der Herren Dr. Queitsch, Abts und Taugs und die Antwort der Landesregierung vom 08.04.2013 auf die Kleine Anfrage 952 vom 01.03.2013 „Wie lassen sich die Folgen der neueren BFH-Rechtsprechung zu Beistandsleistungen in einem robusten Mehrwertsteuersystem lösen?“ sind für StGB NRW-Mitgliedskommunen im Mitgliederbereich des StGB NRW-Internetangebots unter Fachinfo & Service/Fachgebiete/Finanzen und Kommunalwirtschaft/Anstalt des öffentlichen Rechts abrufbar. Der nächste Erfahrungsaustausch „AöR“ findet am 13.11.2013 auf Einladung von Vorstand Ralph Güther, Technische Betriebe AöR, in Velbert statt.
Az.: II/3 810-00