Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 172/2010 vom 20.04.2010
Erfahrungsaustausch „Anstalt des öffentlichen Rechts“
Der 14. Erfahrungsaustausch „AöR“ am 14.04.2010 in Köln bei Rödl & Partner ist konstruktiv verlaufen und war mit rund 40 Teilnehmern - davon ein Vertreter aus dem Innenministerium - gut besucht.
Im Rahmen der Sitzung referierten nach der Begrüßung von Hauptreferentin Brandt-Schwabedissen, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Axel Rudert und Rechtsanwalt Dr. Dirk Halm sowie Steuerberater Mike Gohlke, Rödl & Partner in ausgesprochen informativen Vorträgen zu den Themenblöcken „Compliance - Erhöhte Anforderungen an Vorstände und Verwaltungsräte/Aufsichtsräte“ und „Tendenzen in der Finanzverwaltung im Bereich der Amtshilfe“. Die Vorträge sind in Kürze im Mitgliederbereich des Verbandes unter Fachinfo & Service/Fachgebiete/Finanzen und Kommunalwirtschaft/Mitgliederbereich/Anstalt des öffentlichen Rechts abrufbar.
In der anschließenden lebhaften Aussprache wurden nach Einführung von Hauptreferentin Brandt-Schwabedissen u. a. der von der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände in Zusammenarbeit mit Vertretern des Innenministeriums und des Finanzministeriums erarbeiteten Public-Corporate-Governance-Kodex und die konkreten Auswirkungen des vom Landtag Ende 2009 beschlossenen Transparenzgesetzes erörtert. Im weiteren Verlauf der Sitzung referierte Vorstand Klaus Hagemeier, Stadtwerke Espelkamp AöR, über neue Aspekte im Zusammenhang mit der Gebührenerhebung und Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht auf eine AöR vor dem Hintergrund einer kürzlich stattgefundenen mündlichen Verhandlung beim OVG NRW. Hauptreferent Dr. Peter Queitsch ging in seinen informativen Ausführungen insbesondere auf die kritisch zu beurteilende Haltung des OVG NRW in dieser Frage ein und schlug einen Lösungsansatz dahingehend vor, dass die Anpassung an das neue Recht im Rahmen einer „Paketlösung“ stattfinden sollte. Im Übrigen sei mit Blick auf die Neufassung des § 18 a Abs. 2 WHG festzustellen, dass ab dem 01.01.2011 die Rechtslage zugunsten der AöR’s eindeutig sei.
Im weiteren Verlauf der Sitzung wurden die Bereiche „AöR und Gemeindeprüfungsanstalt“, „Betrieb eines Hallenbades als AöR", „Konzessionsabgabe Wasser/AöR“ und der neue Ordnungsrahmen für die kommunale Energiewirtschaft vor dem Hintergrund des so genannten Burgi-Gutachtens angesprochen. Zur letztgenannten Problematik verdeutlichten Hauptreferentin Brandt-Schwabedissen und der Vertreter des Innenministeriums die gegensätzlichen Standpunkte.
Der nächste Erfahrungsaustausch „AöR“ findet am 17. November 2010 auf Einladung von Dipl.-Ing. Reinhard Gerlich, Vorstand Technische Betriebe der Stadt Leverkusen AöR in Leverkusen statt.
Az.: 810-00