Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 397/2021 vom 21.07.2021

Erfassung des Brandschutz-Forschungsbedarfs - Programm 2023

Auf der Grundlage eines Verwaltungsabkommens unterhalten die Innenressorts der Länder zwei Forschungsinstitute für die Forschung im Bereich des Brandschutzes.

Die Forschungsstelle für Brandschutztechnik am Karlsruher Institut für Technologie (Universität) und das Institut für Brand- und Katastrophenschutz - Abteilung Forschung - in Heyrothsberge weisen durch ihre spezielle Infrastruktur Alleinstellungsmerkmale auf, die sie von anderen Forschungseinrichtungen abheben und insbesondere für anwendungsbezogene Forschung auf dem Gebiet des Brandschutzes befähigen.

Der Ausschuss für Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV) der ständigen Konferenz der Innenminister und Innensenatoren lässt durch seinen Forschungsbeirat seit dem Jahr 2010 das Gebiet Forschung ganzheitlich organisieren mit dem Ziel, durch Nutzung der Forschung die Aufgabenwahrnehmung sowohl beim Brand- als auch beim Katastrophenschutz zu verbessern und zu stärken.

Dazu sollen die Anregungen der kommunalen und staatlichen Bedarfsträger zusammengeführt und beurteilt werden, um sie anschließend zur Bearbeitung im Forschungsprogramm der IMK vorzuschlagen.

Die Städte und Gemeinden sowie die Kreise, die Bezirksregierungen und das Institut der Feuerwehr NRW werden hiermit gebeten, als Bedarfsträger Vorschläge für Forschungsaufträge einzureichen. Das Formblatt können Mitgliedskommunen im Intranet des StGB NRW abrufen unter Fachinformation und Service, Recht und Verfassung, Feuerwehr/Rettungswesen, Feuerwehr.

Das Ministerium des Innern bittet um Zusendung Ihrer Vorschläge bis 01.09.2021 an das Funktionspostfach Referat32@im.nrw.de. Die für das Programm 2022 bereits eingereichten Vorschläge liegen noch vor und müssen nicht erneut eingereicht werden. Fehlanzeige ist ebenfalls nicht erforderlich.

Eine Fristverlängerung ist angesichts des nachfolgenden Verfahrens laut IM leider nicht möglich.

Az.: 15.1.23-002

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