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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 477/2003 vom 21.05.2003
Erfassungs- und Kostenstrukturen bei Elektro- und Elektronik-Schrott
Die Europäische Union hat zwischenzeitlich die EG-Richtlinie 2002/96/EG über die Entsorgung und Verwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten und die EG-Richtlinie 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten verabschiedet. Vor diesem Hintergrund steht nunmehr die Umsetzung dieser EU-Richtlinien in deutsches Recht an. Das Bundesumweltministerium hat angekündigt, im Jahr 2004 eine entsprechenden Elektro- und Elektronikaltgeräte-Verordnung auf der Grundlage der §§ 22 ff. Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz zu erlassen. Noch im Jahr 2003 soll ein entsprechender Entwurf vorgelegt werden.
Vor diesem Hintergrund haben die kommunalen Spitzenverbände auf der Bundesebene (Deutscher Städte- und Gemeindebund, Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag) einen Fragebogen erarbeitet, mit welchem der derzeitige Stand sowie die Entsorgungskosten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte abgefragt werden. Mit der Abfrage soll insbesondere Datenmaterial über die aktuellen Entsorgungs- und Kostenstrukturen gesammelt werden, um eine weitere Belastung der Bürgerinnen/Bürger bei den Abfallgebühren mit zusätzlichen Kosten durch eine Elektro- und Elektronikschrott-Verordnung zu verhindern. Die Geschäftsstelle hat deshalb mit Schnellbrief vom 16.5.2003 den Mitgliedsstädten und gemeinden den o.g. Fragebogen zu den Erfassungs- und Kostenstrukturen im Bereich der Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten übersandt. Es wird gebeten, den Fragebogen spätestens bis zum 10. Juni 2003 an die Hauptgeschäftsstelle des Deutschen Städte- und Gemeindebundes zurückzusenden (August-Bebel-Allee 6, 53175 Bonn, FAX: 0228/95 96 222; E-mail: Gabriele.Bernrieder@dstgb.de) zurückzusenden.
Az.: II/2 31-02 qu/g