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StGB NRW-Mitteilung 530/2004 vom 06.07.2004
Ergebnis des Vermittlungsausschusses zum Zuwanderungsgesetz
Der von Regierung und Opposition ausgehandelte Zuwanderungskompromiss ist am 30.06.2004 erwartungsgemäß vom Vermittlungsausschuss des Bundestages und Bundesrates bestätigt worden. Der Vorschlag sieht im Vergleich zum Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages Einschränkungen beim Zuzug von ausländischen Arbeitskräften vor und verschärft die Regeln zur Einreise und Ausweisung gefährlicher Ausländer.
Das Gesetz reguliert in erster Linie die Zuwanderung von Fachkräften aus Nicht-EU-Staaten in den deutschen Arbeitsmarkt und soll zugleich die Integration von Ausländern verbessern. Auch das humanitäre Flüchtlingsrecht wird reformiert. Am 2. Juli hat der Bundestag abschließend entschieden. Am 9. Juli wird dann auch vom Bundesrat grünes Licht erwartet. Die neuen Regelungen werden am 1. Januar 2005 in Kraft treten. Die grundsätzliche Verständigung war im Mai nach Gesprächen von Bundeskanzler Gerhard Schröder mit allen Parteivorsitzenden zu Stande gekommen. Anschließend wurde gemeinsam von Bundesinnenminister Schily und Ministerpräsident Müller sowie Bayerns Innenminister Beckstein der Gesetzestext formuliert.
Der Vorschlag sieht als einen der Schwerpunkte des Gesetzes verbesserte Maßnahmen zur Integration von Ausländern vor. Sie sollen gleichzeitig das Recht und die Pflicht haben, an Sprachkursen sowie Einführungskursen in die Rechtsordnung, Kultur und Geschichte Deutschlands teilzunehmen. Ausländer, die nicht ordnungsgemäß teilnehmen, müssen mit Sanktionen rechnen.
Dass es überhaupt zu einem Zuwanderungsgesetz mit staatlich finanziertem Integrationsprogramm kommt, ist zweifellos zu begrüßen. Die Geschäftsstelle sieht jedoch noch Nachbesserungsbedarf bei dem Ausbau von Integrationsmaßnahmen.
Angesichts der dramatischen Integrationsprobleme von Aussiedlern und Ausländern wird das nun vorliegende Zuwanderungsgesetz den Integrationsbedarf nur ansatzweise decken können. Die Kommunen hatten vom Zuwanderungsgesetz einen Quantensprung bei der staatlich finanzierten Integrationspolitik erwartet, damit sie langfristig von den wirtschaftlichen und sozialen Lasten in Folge schlechter Deutschkenntnisse, geringer Schul- und Berufsausbildung und hoher Arbeitslosigkeit von Zuwanderern entlastet werden. Dies entspricht auch den Empfehlungen der Süßmuth-Kommission (= Zuwanderungskommission).
Immerhin ist aber die Bereitschaft des Bundes anzuerkennen, für die Integrationsmaßnahmen finanziell aufzukommen. Die Finanzierung der Maßnahmen aus staatlichen Mitteln ist konsequent, weil es sich bei der Integration nicht um eine rein kommunale, sondern um eine staatliche Angelegenheit handelt. Zum Umfang dieser Maßnahme will der DStGB im Verlaufe der Umsetzung des Zuwanderungsgesetzes noch eine Ausweitung erreichen.
Die Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses finden sich im Intranet, Fachinformation und Service, Recht und Verfassung, Ausländerrecht.
Az.: I/1 804