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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 253/2018 vom 03.04.2018
Ergebnisse der kommunalen Kassenstatistik bundesweit 2017
Das Statistische Bundesamt hat in seiner heutigen Pressemitteilung Nr. 120/2018 die Ergebnisse der bundesweiten kommunalen Kassenstatistik für das Jahr 2017 veröffentlicht. Danach gab es im letzten Jahr insgesamt einen Rekordüberschuss in Höhe von 10,7 Milliarden Euro.
Vom gesamten Überschuss im Jahr 2017 entfielen 9,7 Milliarden auf die kommunalen Kernhaushalte. Die Einnahmen der kommunalen Kern- und Extrahaushalte stiegen im Jahr 2017 um 4,6 % auf 258,4 Milliarden Euro, wesentlich bestimmt durch die Steigerung der Steuereinnahmen um 6,2 Milliarden Euro (+ 6,9 %) auf 95,9 Milliarden Euro.
Deutliche Effekte ergaben sich dabei auch durch das Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen vom 1. Dezember 2016. In der Folge stieg im Jahr 2017 der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer um 25,5 % auf 5,5 Milliarden Euro. Positiv auf die Einnahmen wirkte sich auch die Erhöhung der Beteiligungen des Bundes an den Kosten für Unterkunft und Heizung an Arbeitssuchende um 30,2 % auf 5,7 Milliarden Euro aus.
Die Ausgaben der Kommunen stiegen im Jahr 2017 mit + 2,5 % auf 247,7 Milliarden Euro geringer als die Einnahmen. Dafür war neben den um 10,8 % verringerten Zinsausgaben der Rückgang der Aufwendungen für soziale Leistungen um 0,2 % auf 59,2 Milliarden auschlaggebend. Dies ist ausschließlich auf die um 33,9 % auf 3,7 Milliarden Euro gesunkenen Ausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zurückzuführen. Für alle anderen Sozialleistungen (die auch von anerkannten Flüchtlingen, Asylberechtigten oder subsidiär Schutzbedürftigen beansprucht werden können) ergab sich ein Zuwachs von 3,3 % gegenüber dem Vorjahr.
Die Kommunen haben im Jahr 2017 rund 26,7 Milliarden Euro für Sachinvestitionen ausgegeben, das waren 3,3 % mehr als im Jahr 2016. Davon waren 19,0 Milliarden Euro für Baumaßnahmen, 0,1 % weniger als im Vorjahr. Bei diesem Rückgang ist zu berücksichtigen, dass die Kommunen im Jahr 2016 verstärkt Investitionen zur Unterbringung von Schutzsuchenden getätigt hatten.
Nach fast 20 Jahren einer strukturellen Unterfinanzierung der Städte und Gemeinden besteht ein erheblicher finanzieller Aufholbedarf in den Kommunen, für den langjährig Überschüsse wie im letzten Jahr 2017 nötig sein werden. Die Finanzausstattung der Kommunen ist außerdem sehr heterogen. Daher dürfen die positiven Gesamtzahlen für die kommunalen Haushalte nicht darüber hinweg täuschen, dass nach wie vor eine sehr große Zahl von Städten und Gemeinden erhebliche Finanzprobleme hat und weit von einem ausgeglichenen Haushalt entfernt ist.
Angesichts des kommunalen Investitionsrückstands von rund 126 Milliarden Euro sowie des Stands kommunaler Kassenkredite von weit über 40 Milliarden Euro kann für die Kommunalfinanzen keine Entwarnung gegeben werden. Gerade für verschuldete Kommunen muss zudem bedacht werden, dass die Niedrigstzinsphase diese zwar gegenwärtig entlastet, bei der Wiederkehr normaler Zinsen aber erhebliche Mehrbelastungen in den Haushalten der Städte und Gemeinden entstehen werden. Ferner steigen die Sozialausgaben - von Sondereffekten bei Leistungen für Asylbewerber abgesehen - weiter an. Dies wird sich noch verschärfen, wenn die Konjunkturdaten sich verschlechtern sollten.
Az.: 41.12.5-001/001 mu