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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 504/2008 vom 30.07.2008
Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung 2007
Die steuerliche Betriebsprüfung der Finanzämter hat im Jahr 2007 zu einem Mehrergebnis von 16,6 Milliarden Euro für die öffentlichen Haushalte geführt. Der größte Teil entfiel mit 4,8 Milliarden Euro auf die Körperschaftsteuer. Bei der Gewerbesteuer ermittelten die Prüfer 3,6 Milliarden Euro und bei der Einkommensteuer 3,1 Milliarden Euro an Mehrsteuern. Die ermittelten Mehrsteuern werden überwiegend zu bestandskräftigen Veranlagungen führen und dann auch bei den Städten und Gemeinden kassenwirksam werden.<o:p></o:p>
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Die Betriebsprüfung (Außenprüfung) ist ein wichtiges Instrument der Finanzverwaltung zur Sicherstellung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und zur Durchsetzung des Besteuerungsanspruchs des Staates. Auf der Grundlage von Meldungen der Länder erstellt das Bundesministerium der Finanzen (BMF) jährlich eine Statistik über die Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung.<o:p></o:p>
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Im Jahr 2007 haben rund 13.646 Betriebsprüfer für die öffentlichen Haushalte ein Mehrergebnis von 16,6 Milliarden Euro erzielt. Von den 8 352 473 Betrieben, die in der Betriebskartei der Finanzämter im Jahr 2007 erfasst waren, wurden 213 375 Betriebe geprüft (2,6 Prozent, vgl. Tabelle). Geprüft werden gewerbliche Unternehmen, Freiberufler, land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie Bauherrengemeinschaften und sonstige Steuerpflichtige.<o:p></o:p>
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Tabelle: Anzahl der Betriebe nach Größenklassen im Berichtszeitraum*<o:p></o:p>
Größenklasse<o:p></o:p> | gesamt<o:p></o:p> | darunter geprüft<o:p></o:p> | |
Anzahl<o:p></o:p> | Anteil in %<o:p></o:p> | ||
Großbetriebe<o:p></o:p> | 169.843<o:p></o:p> | 38.662<o:p></o:p> | 22,8<o:p></o:p> |
Mittelbetriebe<o:p></o:p> | 757.810<o:p></o:p> | 59.068<o:p></o:p> | 7,8<o:p></o:p> |
Kleinbetriebe<o:p></o:p> | 1.140.402<o:p></o:p> | 44.735<o:p></o:p> | 3,9<o:p></o:p> |
Kleinstbetriebe<o:p></o:p> | 6.284.418<o:p></o:p> | 70.910<o:p></o:p> | 1,1<o:p></o:p> |
Summe<o:p></o:p> | 8.352.473<o:p></o:p> | 213.375<o:p></o:p> | 2,6<o:p></o:p> |
mit bedeutenden Einkünften<o:p></o:p> | <o:p> </o:p> 10.970<o:p></o:p> | <o:p> </o:p> 1.612<o:p></o:p> | <o:p> </o:p> 14,7<o:p></o:p> |
Bauherrengemeinschaften und<o:p></o:p> Verlustzuweisungsgesellschaften<o:p></o:p> | <o:p> </o:p> <o:p> </o:p> 13.955<o:p></o:p> | <o:p> </o:p> <o:p> </o:p> 1.473<o:p></o:p> | <o:p> </o:p> <o:p> </o:p> 10,6<o:p></o:p> |
*<st1:date w:st="on" ls="trans" Month="01" Day="01" Year="2007">01.01.2007</st1:date> bis <st1:date w:st="on" ls="trans" Month="12" Day="31" Year="2007">31.12.2007</st1:date><o:p></o:p>
Quelle: BMF.<o:p></o:p>
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Der Prüfungsturnus differiert für die einzelnen Betriebsgrößenklassen sehr stark. Während im Jahr 2007 rechnerisch ein Großbetrieb alle 4,4 Jahre geprüft wird, vergehen 88,6 Jahre bis ein Kleinstbetrieb wieder mit einer Betriebsprüfung rechnen muss. Im Durchschnitt aller Größenklassen liegen 39,1 Jahre zwischen den Prüfungen.<o:p></o:p>
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Zur Prüfungsdichte (Wahrscheinlichkeit, dass ein Veranlagungsjahr geprüft wird): <o:p></o:p>
Während bei Großbetrieben ca. 80 Prozent der Veranlagungsjahre geprüft werden, sind es bei Kleinstbetrieben lediglich ca. 3 Prozent der Veranlagungsjahre.<o:p></o:p>
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Zum Mehrergebnis nach Größenklassen: Das Mehrergebnis von 16,6 Milliarden Euro entfällt zu 79 Prozent auf Großbetriebe (13,2 Mrd. Euro), zu 8 Prozent (1,4 Mrd. Euro) auf Mittelbetriebe, und zu 5 Prozent (0,82 Mrd. Euro) auf Kleinstbetriebe. Auf Kleinbetriebe und Übrige (§ 193 Abs. 2 AO) entfallen jeweils weitere 4 Prozent (0,6 Mrd. Euro).<o:p></o:p>
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Zum Mehrergebnis nach Steuerarten: Auf die Körperschaftsteuer entfallen 28 Prozent (4,8 Mrd. Euro) des Mehrergebnisses; 22 Prozent entfallen auf die Gewerbesteuer (3,6 Mrd. Euro) und 19 Prozent auf die Einkommensteuer (3,1 Mrd. Euro). Auf Zinsen nach § 233a AO entfallen 14 Prozent (2,35 Mrd. Euro), 10 Prozent auf die Umsatzsteuer (1,6 Mrd. Euro) und 7 Prozent auf sonstige Steuern (1,15 Mrd. Euro).<o:p></o:p>
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In der öffentlichen Diskussion werden häufig Vollzugsdefizite in der Steuerverwaltung beklagt, die dadurch entstünden, dass zu wenige Betriebe geprüft würden, weil die Betriebsprüfungsstellen mit zu wenig Personal ausgestattet seien. Dabei taucht immer wieder das Argument auf, der Einsatz von mehr Betriebsprüfern würde zu einem entsprechenden Steuermehraufkommen führen. Diese Argumentation ist nach Ansicht des BMF nicht richtig. Betriebe mit dem höchsten Mehrergebnis, also die Großbetriebe, werden in der Regel „anschlussgeprüft“, das heißt bei den meisten Großbetrieben werden im Dreijahresturnus alle Veranlagungsjahre geprüft. Die Betriebe mit dem geringsten Mehrergebnis (Kleinstbetriebe) werden eher selten geprüft. Der Einsatz zusätzlicher Prüfer müsste also überwiegend im Bereich der Mittel- bis Kleinstbetriebe erfolgen. Die Auswahl der zu prüfenden Betriebe orientiert sich hier aber bereits stark am zu erwartenden Mehraufkommen. Das Steuermehraufkommen pro Betrieb bzw. Prüfer würde in diesem Größenklassenbereich wesentlich geringer ausfallen als die durchschnittlichen Zahlen erwarten lassen.<o:p></o:p>
Az.: IV/1 920-06