Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 334/2014 vom 15.05.2014

Ergebnisse der Steuerschätzung Mai 2014

Mit Schnellbrief Nr. 78 vom 09.05.2014 hatten wir die Mitgliedstädte und —gemeinden über die Ergebnisse der aktuellen Steuerschätzung informiert. Ergänzend dazu möchten wir jetzt über die uns vom Deutschen Städte- und Gemeindebund zur Verfügung gestellten Aussagen zu der Aufkommensentwicklung bei den Städten und Gemeinden informieren.

Für das Jahr 2014 wird erwartet, dass die Steuereinnahmen der Städte und Gemeinden gegenüber 2013 um +3,6 Prozent bzw. +3,1 Mrd. Euro zulegen. Damit erhöht sich das gemeindliche Steueraufkommen im laufenden Jahr auf insgesamt 87,6 Mrd. Euro.

Auch für das Jahr 2015 wird von einem Zuwachs bei den gemeindlichen Steuereinnahmen ausgegangen. Die Steuereinnahmen steigen um +4,4 Prozent bzw. +3,8 Mrd. Euro auf 91,4 Mrd. Euro. In den Jahren 2016 bis 2018 wird jeweils ein weiterer Anstieg der gemeindlichen Steuereinnahmen zwischen +3,5 und +3,7 Prozent p.a. prognostiziert. Dabei sollen die Steuereinnahmen der Städte und Gemeinden im Jahr 2018 ein Niveau von 101,8 Mrd. Euro erreichen.

Gewerbesteuer

Auch im Jahr 2013 entwickelten sich die Gewerbesteuereinnahmen netto weiter positiv. Es war ein Anstieg um +2,2 Prozent bzw. +0,7 Mrd. Euro auf 35,9 Mrd. Euro zu verzeichnen. Damit überschreiten die Gewerbesteuereinnahmen im Jahr 2013 nochmals das hohe Niveau des Jahres 2012.

Für das Jahr 2014 rechnen die Steuerschätzer ebenfalls mit einem weiteren Anstieg der Gewerbesteuer netto. Die prognostizierte Zuwachsrate liegt bei +2,0 Prozent bzw. +0,7 Mrd. Euro auf 36,7 Mrd. Euro . Gegenüber der November-Steuerschätzung ergaben sich hier allerdings mit ?1,0 Mio. Euro deutliche Abweichungen nach unten.

Für die Jahre 2015 bis 2018 bewegen sich die prognostizierten Zuwachsraten zwischen +2,9 und +4,0 Prozent p. a. (jeweils netto). Das Gewerbesteueraufkommen wird damit Ende 2018 ein Niveau in Höhe von netto 41,6 Mrd. Euro erreicht haben.

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

Im Jahr 2013 lag das Ergebnis beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer bei 31,1 Mrd. Euro. Das bedeutet einen nochmals deutlichen Zuwachs gegenüber 2012 um +7,5 Prozent bzw. +2,2 Mrd. Euro. Im Jahr 2014 wird von einem weiteren Anstieg um +6,3 Prozent bzw. +1,7 Mrd. Euro auf 33,0 Mrd. Euro ausgegangen.

Auch für die Jahre 2015 bis 2018 werden weiterhin hohe Zuwächse von über 5,1 Prozent p.a. erwartet. Bis zum Jahr 2018 sollen sich die Einnahmen der Gemeinden aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer auf 40,8 Mrd. Euro erhöhen.

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

Das Umsatzsteueraufkommen zeigt sich auch in den nächsten Jahren insgesamt stabil. Für das Jahr 2013 war allerdings lediglich eine Steigerung von +1,1 Prozent bzw. +44 Mio. Euro zu verzeichnen. Das Aufkommen aus dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer lag damit bei 3,9 Mrd. Euro. Für das Jahr 2014 wird von einer Steigerungsrate von +3,3 Prozent bzw. einem Zuwachs um +131 Mio. Euro ausgegangen, so dass der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer im Jahr 2014 die 4-Mrd.-Euro-Grenze überschreiten wird.

In den Jahren 2015 bis 2018 liegen die erwarteten Steigerungsraten durchschnittlich bei ca. 3,2 Prozent p.a. Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer soll bis zum Jahr 2018 auf 4,6 Mrd. Euro anwachsen.

Grundsteuer B

Bei der Grundsteuer B war im Jahr 2013 ein Anstieg von +3,0 Prozent bzw. +350 Mio. Euro auf 12,0 Mrd. Euro zu verzeichnen. Im Jahr 2014 fällt der nach der Mai-Steuerschätzung nun erwartete Zuwachs mit +2,6 Prozent bzw. +308 Mio. Euro etwas geringer aus.

Ab dem Jahr 2015 kommen dann die in der Vergangenheit zu beobachtenden allgemeinen Steigerungsraten wieder zum Ansatz; es wird von einem jährlichen Aufkommenszuwachs von +1,7 Prozent ausgegangen. Für 2018 wird ein Aufkommen aus der Grundsteuer B von 13,2 Mrd. Euro erwartet.

Die Aufkommensentwicklung der einzelnen Steuerarten in den Gemeinden insgesamt sowie getrennt nach westdeutschen und ostdeutschen Ländern ist einer Tabelle zu entnehmen, die für StGB NRW-Mitgliedskommunen im Mitgliederbereich des StGB NRW-Internetangebots unter Fachinfo/Service > Fachgebiete > Finanzen und Kommunalwirtschaft > Daten zur Finanzplanung > Steuerschätzungen abrufbar ist.

Die Regionalisierung der Mai-Steuerschätzung für das Land Nordrhein-Westfalen erwarten wir für Anfang Juni. Wir werden mit Schnellbrief hierüber informieren.

Az.: IV/1 900-02

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