Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 266/2007 vom 18.04.2007
Ergebnisse der vierteljährlichen Kassenstatistik 2006
Nach Abschluss der Aufbereitungsarbeiten des vierten Quartals der vierteljährlichen Kassenstatistik des Jahres 2006 hat uns das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik (LDS) eine Datei mit Ergebnissen der letzten drei abgeschlossenen Haushaltsjahre (2004 bis 2006) zur Verfügung gestellt.
Auf der Einnahmeseite ist eine deutliche Steigerung bei den Steuern und steuerähnlichen Einnahmen (netto) in Höhe von 12,9 % gegenüber dem Jahr 2005 zu verzeichnen. Ganz wesentlichen Anteil daran hat die Entwicklung der Gewerbesteuer, die netto mit rd. 8 Mrd. Euro um 23,1 % höher liegt als noch 2005.
Auch der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ist gestiegen, und zwar um 7 % auf 5,2 Mrd. Euro. Rückgängig waren die allgemeinen Zuweisungen vom Land (-7,4 %) sowie die Erwerbseinnahmen (Gewinn, Konzessionsabgaben etc.), die sich mit -10,9 % negativ entwickelt haben. Insgesamt haben sich die Einnahmen der lfd. Rechnung um 2,8 % auf rd. 36,7 Mrd. Euro verbessert. Die Einnahmen des Verwaltungshaushalts haben sich ebenfalls um 2,7 % auf knapp 50 Mrd. Euro verbessert.
Auf der Ausgabenseite ist ein leichter Anstieg der sozialen Leistungen u. Ä. um 0,9 % auf 11,2 Mrd. Euro zu verzeichnen. Die Personalausgaben lagen knapp 2 % unter dem Wert von 2005 und betrugen knapp 10 Mrd. Euro. Die Ausgaben des Verwaltungshaushaltes lagen mit 55,7 Mrd. Euro 3,2 % über dem Wert des Jahres 2005. Der Finanzierungssaldo lag mit gut 800 Mio. Euro nur noch halb so hoch wie im Jahr 2005.
Im Hinblick auf die Umstellung auf das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) hat das LDS auf Folgendes hingewiesen:
In der Übergangsphase bis zur vollständigen Umstellung aller Städte, Gemeinden und Kreise auf das NKF sind gem. der „Handreichung für Kommunen“ zum „Neuen Kommunalen Finanzmanagement in Nordrhein-Westfalen“ Meldungen zu den Finanzstatistiken sowohl auf kameraler als auch kaufmännischer Basis möglich. Die Berichtspflichtigen stellen also entweder
- rein kamerale Abschlüsse,
- kamerale und kaufmännische Abschlüsse gemischt oder letztere umgerechnet,
- kaufmännische Abschlüsse oder auf kamerales System umgerechnete Ergebnisse
dem LDS NRW zur Durchführung der Bundesstatistiken zur Verfügung. In der Übergangsphase hin zu einem rein doppischen System (ab 2009) sind also Umrechnungen auf das kamerale System entweder durch den Berichtspflichtigen oder durch das LDS NRW zu erbringen.
Da mit der Umstellung auf ein neues Rechnungswesen naturgemäß auch Anlaufschwierigkeiten verbunden sind, die sich letztendlich auch in der statistischen Darstellung – z. B. in der Zuordnungspraxis - widerspiegeln werden, erfolgt vorsorglich der Hinweis auf eine ggf. eingeschränkte Verwendungsfähigkeit der Daten.
Im LDS NRW ist der unterschiedliche Umstellungsgrad der kommunalen Körperschaften auf die Doppik nicht bekannt; somit erfolgt hier ausschließlich ein Hinweis auf evtl. eingeschränkte Verwendungsmöglichkeit der Statistikdaten bei den Körperschaften, die zur Statistik rein doppische oder gemischt kameral/doppische Meldungen abgegeben haben.
Es kommt zudem hinzu, dass für das 4. Quartal 2006 für einzelne Körperschaften durch die zuständige Datenzentrale aufgrund von Umstellungsproblemen auf NKF keine Finanzstatistik erstellt wurde und somit anhand des Vorjahresquartals geschätzte Angaben in die Gesamtergebnisse eingegangen sind. Dies betrifft den Kreis Düren und die Stadt Rheine sowie in Analogie die Sozialhilfeausgaben des Landschaftsverbands Rheinland.
Die Datei ist im Intranet-Angebot des StGB NRW abrufbar unter „Fachgebiete“, „Finanzen und Kommunalwirtschaft“, „Daten zur Finanzplanung“, „Kommunale Kassenstatistik“, „Jahreszahlen“.
Az.: IV/1 903-00/2