Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 469/2017 vom 21.08.2017

Ergebnisse der zweiten Ausschreibung Windenergie an Land

Bei der zweiten Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land ist der durchschnittliche Zuschlagswert auf 4,3 ct/kWh gesunken. Bürgerenergiegesellschaften haben auch in der zweiten Ausschreibungsrunde einen sehr großen Anteil an der bezuschlagten Leistung von über 1.000 Megawatt erzielt. Die Bundesnetzagentur hat im aktuellen Ausschreibungsverfahren 67 Geboten mit einem Gebotsumfang von 1.013 Megawatt einen Zuschlag erteilt. Die Ausschreibung war deutlich überzeichnet, abgegeben wurden 281 Gebote mit einem Volumen von 2.927 Megawatt.

Der durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 4,28 ct/kWh. Der höchste Gebotswert, der noch einen Zuschlag erhalten konnte, beträgt 4,29 ct/kWh. Das Netzausbaugebiet hatte in dieser Ausschreibung keine Auswirkungen auf die Zuschlagsentscheidungen, da das zulässige Zuschlagsvolumen von 322 Megawatt nicht erreicht wurde. Ein hoher Anteil der Zuschläge konzentriert sich in dieser Gebotsrunde auf den Osten Deutschlands. Wie bereits bei den Ausschreibungen für Solaranlagen zeigt dies, dass neben dem Angebot auch Aspekte wie Flächenverfügbarkeit bei der Projektentwicklung eine Rolle spielen.

Bürgerenergiegesellschaften

Mit 84 Prozent der eingereichten Gebotsmenge waren Bürgerenergiegesellschaften auch bei dieser Ausschreibung besonders stark vertreten. Im Ergebnis entfallen 90 Prozent der Zuschläge (60 Zuschläge) beziehungsweise 95 Prozent des Zuschlagsvolumens auf Bürgerenergiegesellschaften. Der Zuschlagswert der Bürgerenergiegesellschaften wird nach dem Einheitspreisverfahren ermittelt und beträgt 4,29 ct/kWh. Bei allen anderen Bietern wird der Zuschlag zum individuell gebotenen Wert erteilt.

Der überwiegende Teil der Bürgerenergiezuschläge geht an Gesellschaften, aus deren Geboten ersichtlich wird, dass sie zumindest organisatorisch einem einzelnen Projektierer zuzuordnen sind. Auf diese Gruppe von Bietern entfallen 37 Zuschläge mit einem Zuschlagsvolumen von 660 Megawatt. Zusätzlich gingen fünf Zuschläge mit 30 Megawatt ohne Bürgerenergieprivileg an weitere Gesellschaften dieses Projektierers. Diese Bieter vereinen insgesamt 68 Prozent der Zuschlagsmenge auf sich.

Nach der ersten Ausschreibungsrunde hat die Bundesnetzagentur die erfolgreichen Bürgerenergiegesellschaften überprüft. Es gibt bislang keine Hinweise darauf, dass gegen die gesetzlichen Anforderungen verstoßen wurde.

Vor dem Hintergrund der sehr erfolgreichen Bürgerenergiegesellschaften wird aktuell über eine Veränderung oder Modifizierung der einschlägigen Regelungen nachgedacht. Dabei muss überprüft werden, ob die bezuschlagten Gesellschaften und Projektierer der Akteursvielfalt dienen und ob es sich bei ihnen um die vom Gesetzgeber als tatsächlich unterstützungswürdige Bürgerenergiegesellschaften handelt.

Die Zuschläge sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur www.bundesnetzagentur.de (Rubrik: Elektrizität und Gas / Unternehmen/Institutionen / Erneuerbare Energien / Ausschreibungen für Erneuerbare Energien / Windenergieanlagen an Land / Gebotstermin 1. August 2017) veröffentlicht.

Az.: 28.6.9-002/003 we

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