Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 144/2009 vom 09.02.2009

Ergebnisse des Deutschen Verkehrsgerichtstages 2009

Vom 28. - 30. Januar 2009 hat der 47. Deutsche Verkehrsgerichtstag in Goslar getagt. Der Verkehrsgerichtstag ist das jährlich stattfindende Forum von Verkehrsrechts- und Verkehrsexperten aus Politik, Justiz und Verwaltung. Viele verkehrspolitische Initiativen und Vorhaben der Regierung werden hier vordiskutiert. Der Verkehrsgerichtstag hat in acht Arbeitskreisen getagt und sich dabei verschiedenen Themen gewidmet, die zum Teil für die Kommunen unmittelbare Bedeutung haben. Zu den Empfehlungen des Verkehrsgerichtstags gehören unter anderem:

Blutalkoholanalyse
Die Blutalkoholanalyse bei der Feststellung der sog. absoluten Fahrunsicherheit ist nach wie vor erforderlich. Die Durchführung einer Atemalkoholanalyse allein reicht nicht. Allerdings ist für die Durchführung einer Blutalkoholanalyse eine richterliche Anordnung erforderlich. Der Richtervorbehalt bei einer Anordnung der Blutentnahme sollte, gemäß Verkehrsgerichtstag, in Verkehrsstrafsachen wegfallen.

Radfahrer im rechtsfreien Raum?
Der Verkehrsgerichtstag hat die wachsende Bedeutung der Radfahrer in der Verkehrspolitik und im Verkehrsgeschehen festgestellt. Dementsprechend sollten Fahrräder als vollwertige gleichberechtigte Verkehrsmittel von der Verkehrspolitik und der Verkehrsplanung anerkannt werden. Dies gelte auch für die Verkehrsregelungen und die Verkehrsüberwachung.

Die relativ geringe Normenakzeptanz bei Radfahrern sei zu einem erheblichen Anteil auch durch den baulichen Unterhaltungszustand und die Bauausführung von Radverkehrsanlagen mit verursacht. Dadurch ergebe sich auch ein höheres Maß an Gefährdung durch Kraftfahrer. Der Verkehrsgerichtstag ruft deshalb dazu auf, in Planung, Bau und der Unterhaltung von Radverkehrsanlagen konsequent die anerkannten Regeln der Technik bedarfsgerecht anzuwenden.

Ergänzend empfiehlt der Verkehrsgerichtstag eine Änderung der Straßenverkehrsordnung zur Einführung von Regelungen über die Ordnung des ruhenden Fahrradverkehrs (Fahrradparken). Abschließend empfiehlt der Verkehrsgerichtstag, den Radverkehr konsequenter als bisher auch zu überwachen. In diesem Zusammenhang stellt er Diskussionsbedarf zur Identifizierbarkeit von Radfahrern fest. Mit Blick auf die Sicherheit empfiehlt der Verkehrsgerichtstag eine Helmtragepflicht sowie weitere Diskussionen darüber, wie sicherzustellen ist, dass nur Fahrräder mit zeitgemäßer technischer Ausstattung am Straßenverkehr teilnehmen.

Section Control – Abschnittsweise Geschwindigkeitsüberwachung
Die Durchführung von Geschwindigkeitsüberwachungen liefert immer nur Momentaufnahmen über eine aktuell gefahrene Geschwindigkeit. Es ist hingegen nicht möglich zu überprüfen, ob ein Verkehrsteilnehmer auf einer längeren Strecke die angeordnete Höchstgeschwindigkeit eingehalten hat. Ein technisches Verfahren für eine abschnittsweise Geschwindigkeitskontrolle ist die sog. Section Controll. Dabei wird am Beginn einer Strecke eine eindeutige Fahrzeugidentifizierung (z. B. Fotografie des Nummernschildes) vorgenommen. Die Daten werden gespeichert und am Ende eines zu überwachenden Streckenabschnitts wird berechnet, ob dass dann wieder identifizierte Fahrzeug die Strecke in der gemäß angeordneter Höchstgeschwindigkeit mindestens benötigten Zeit befahren hat oder ob es schneller gefahren ist.

Wegen zahlreicher Befürchtungen hinsichtlich des Datenschutzes und der Verwendung der gespeicherten Daten hat sich der Verkehrsgerichtstag nur mehrheitlich und nicht einstimmig dafür ausgesprochen, in einem Bundesland ein Pilotversuch durchzuführen.

Die Empfehlungen des Verkehrsgerichtstags sind wörtlich nachzulesen unter der Internetadresse www.deutsche-verkehrsakademie.de/images/stories/pdf/empfehlungen_47vgt.pdf

Az.: III 640-85

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