Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 275/2011 vom 18.05.2011
Erhaltung von Verkehrsflächen in Asphaltbauweise
Das BMVBS hat seine „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für die bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen — Asphaltbauweisen“ Ausgabe 1998/Fassung 2003 überarbeitet und als Ausgabe 2009 (ZTV BEA-StB 09) herausgegeben.
Die ZTV BEA-StB 09 behandeln Maßnahmen der Instandhaltung, der Instandsetzung und der Erneuerung von Verkehrsflächenbefestigungen mit Asphalt in Abhängigkeit von deren Zustand und dem angestrebten Erhaltungsziel. Neu in die Richtlinien wurden das Fräsen von Asphaltschichten, die bitumenhaltige Zwischenschicht und dünne Asphaltdeckschichten in Heißbauweise auf Versiegelung aufgenommen.
Jüngst ist die Diskussion über die Behandlung und im Umgang mit Mängeln im kommunalen Bereich aufgekommen. Die Behandlung von Mängeln ist im „Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau (HVA B-StB)“ geregelt. Im Wesentlichen ist dort die Möglichkeit vorgesehen, dass der Auftraggeber bei Abweichungen von regelgerechten Bauleistungen, die einen Sachmangel darstellen, dem Auftragnehmer anbieten kann, von Mängelansprüchen abzusehen, wenn als Ausgleich ein Abzug von der Bezahlung akzeptiert wird.
Das BMVBS hat die ZTV BEA-StB 09 mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau Nr. 03/2011 eingeführt und im Verkehrsblatt veröffentlicht. Das BMVBS hat die überarbeitete Form der ZTV BEA-StB 09 für die Bundesfernstraßen eingeführt und bittet die Straßenbaulastträger darum, sie ebenfalls für Baumaßnahmen in ihrem Zuständigkeitsbereich einzuführen. Die ZTV BEA-StB 09 sind beim FGSV-Verlag GmbH, Wesselinger Str. 17, 50999 Köln zu beziehen.
Az.: III 640-27